Ich habe zwei Kinder ( geb. Dez 2006 und April 2009 ), laut meinem Riesteranbieter Dekra sind meine Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angegeben obwohl ich den Antrag damals gestellt habe.
Nachträglich schreiben die einem die Jahre doch nicht mehr gut oder? was mache ich denn jetzt? Bringt es was den Antrag nochmal zu stellen?
Hallo,
bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann man eine Korrektur der Rentenzeiten vornehmen lassen, auch wenn z.B. Schulzeiten etc. nicht berücksichtigt wurden. Die Kindererziehungszeit ist die Zeit, die am häufigsten fehlt. Für jedes Ihrer Kinder werden 3 Jahre Erziehungszeit gut geschrieben, damit insgesamt 6 Entgeltpunkte, nach dem heute gültigen Rentenwert macht das für Sie 164,82 € an monatlicher gesetzlicher Rente im Alter, die Sie aufgrund der Erziehungszeit bekommen. Am besten setzen Sie sich mit der GRV oder mit dem Rentenberater vor Ort in Verbindung, bzw. fordern Sie ersteinmal bei der GRV einen Versicherungsverlauf an.
Bei der RiesterRente müssen die Kinder gleich angegeben werden, ansonsten gehen hier die Zulagen verloren. Inwieweit es möglich ist die Zulagen rückwirkend zu beantragen kann ich nicht genau sagen, jedoch kann man bei der zentralen Zulagenstelle anrufen und dies erfragen. Ebenso ob es zwingend notwendig ist, dass die Erziehungszeiten bei der GRV berücksichtigt wurden um die Kinderzulage zu bekommen. Soweit ich weiß, geht es die DEKRA nix an was die GRV berücksichtigt. Sobald es eine Kindergeldnummer hinterlegt ist und die Kinder noch kindergeldberechtigt sind, wird die Zulage gezahlt…
Zentrale Zulagenstelle
Webseite: https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Hotline der Zentralen ZfA: 03381 21 22 23 24