Erzwingungshaft Geldbuße bezahlen?

Hallo Ihr,
es handelt sich um den Fall einer Person A., die mehrere offene Bußgelder bezahlen soll, dies allerdings nicht kann, da sie Zahlungsunfähig ist - sie hat auch bereits die EV abgegeben.

Die Vollstreckungsbehörde ihrer Heimatstadt sagte ihr, dass die EV sie nicht interessiere und man drohte mit Erzwingungshaft.

Die Stadt pfändete das Konto von A., sie sollte Raten in Höhe von 25,- € monatlich zahlen, ihre Genossenschaftsbank setze daraufhin die Kontoführungsgebühren auf 15,-€ hoch - die Belastung von 40,- € monatlich konnte A. nicht zahlen,

der Leiter des Vollstreckenden Amtes verlangte in einem Gespräch unter 6 Augen ( Lebensgefährte war anwesend) dass A. den Brief ihres Dato 16 Jahre alten Kleinwagens dort bei ihm im Safe hinterlegen solle, dann könnte man ihr die Schulden stunden.
Auf Nachfrage der Rechtsgrundlage für dieses Einfordern konnte er ihr nichts benennen, es sei ein Angebot. Sie lehnte ab, den PKW Brief ihrer „Rostlaube“ dort einschließen zu lassen.

Zeit verging, ab und an kamen Schreiben mit zahlungsaufforderungen - A. begab sich wieder einmal zum Amt, um die EV und den ALG II Bescheid dort vorzulegen.

Immer weiter kamen Briefe mit Zahlungsaufforderungen und Fristen, Aufforderungen zu Ratenzahlungen.

Der Gerichtsvollzieher, der ihr die EV abgenommen hatte, hatte ihr gesagt, sie solle sich auf keine Ratenzahlungen einlassen, die sie nicht einhalten könnte, dies könnte ihr negativ ausgelegt werden.

Insgesamt stehen an die 10 bis 15 Gläubiger an, die meisten haben ältere Forderungen als die Stadt.

Würde a mit jedem auch nur 10,-€ Rate vereinbahren, bliebe ihr kaum noch Geld zum Leben und arbeiten ( A ist selbsständig).

Nun beantragte die Stadt die Erzwingungshaft.

A. äußerte sich sofort in der Frist beim zuständigen Amtsgericht und erklärte ihre Zahlungsunfähigkeit.

Nun erhielt A letzten Do. einen Beschluss, in dem in 5 verschiedenen Fällen für Bußgelder zwischen 5,- und 15,- €uro die Erzwingungshaft angeordnet wird. Sie hat eine Woche Zeit, der Brief kam Do., Freitag fand sie ihn, Behörde war zu und am Montag konnte sie nicht vormittags zum AG - sie ging Dienstag hin und hat nun nur noch bis morgen Zeit, Beschwerde einzulegen - Frist eine Woche - in Wirklichkeit sind es gerade mal 4 Tage!

Frage 1: Was kann A. tun?

Frage 2: IM Beschluss heißt es: Die Betroffene hat durch Bußgeldbescheid vom xxxx auferlegte Geldbuße von 5,- nicht gezahlt und ihre Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan. Es sind auch keine Umstände bekannt geworden, die ihre Zahlungsunfähigkeit ergeben, § 96 OWiG.
Die betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit dadurch abwenden, dass sie die zu zahlende Geldbuße entrichtet.

Heißt daß die 5 Euro?

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar!

A. ist kein Anarchist oder der Meinung, wer arm ist, kann tun und lassen, was er will, weil er ja eh nicht zahlen kann - aber hat wirklich kein Geld. Nur Schulden aus der Selbständigkeit und ist zudem durch eine nervliche Erkrankung oft nicht in der Lage, Dinge zeitnah zu erledigen.

Grüße an alle, steffi

Insgesamt stehen an die 10 bis 15 Gläubiger an, die meisten
haben ältere Forderungen als die Stadt.

Würde a mit jedem auch nur 10,-€ Rate vereinbahren, bliebe ihr
kaum noch Geld zum Leben und arbeiten ( A ist selbsständig).

Dann sollte A sich mal mit dem Gedanken anfreunden, (Privat)insolvenz anzumelden.

Wenn das Verfahren in Gang gestossen wurde, hat man Schutz vor Erzwingungshaft. Aber das dürfte jetzt zu spät sein. Wäre aber hilfreich für die Zukunft.

Was zum Nachdenken:
Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erzwingungshaft