Erzwingungshaft trotz bezahlter Strafe?

Hallo ihr, ich habe gestern Post von der Staatsanwaltschaft berlin bekommen, dass gegen mich die Erzwingungshaft angteordnet wurde aus einer Sache welche im Jahr 2018 vor fiel und welche ich in raten und komplett bezahlt habe.

Dies ist nicht das erste mal, dass ich Stress mit den Behörden habe. Letztens stand die Polizei mit nem haftbefehl vor der Tür wegen einem Ticket welches ich schon 2 Jahre vorher bezahlt hatte.

Also entweder bauen die Sachbearbeiter dort derzeit richtig Mist oder Vater Staat versucht mal wieder mit unlauteren Mitteln an geld zu kommen.

Darauf steht bestimmt auch eine Telefonnummer eines Ansprechpartners bei dem man nachfragen könnte. Die Zahlungen solltest auch belegen können.
Ich fürchte nämlich, dass dir hier niemand helfen kann.
Eine etwas teurere Alternative wäre noch einen Anwalt zu konsultieren.

oder Du hast bei Deinen Zahlungen immer wieder mal gerne vergessen, dass die Hauptforderung erst getilgt wird, wenn erstmal alle Kosten bezahlt sind, die der Gläubiger geltend gemacht hat und auch die, die darüber hinaus für das Verfahren angefallen sind. Je nachdem, wie kreativ Du Dich da jeweils verhalten hast, können diese Kosten ziemlich hohe Beträge ausmachen.

Bei dem Aufschub mit Ratenzahlung hast Du, wenn Du tatsächlich alles bezahlt hast, eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher erhalten, als die letzte Rate eingegangen war. Diese Mitteilung brauchst Du jetzt.

Schöne Grüße

MM

Der Staat kann bestimmt nicht an Geld kommen, indem er Leute verhaftet. Das kostet Geld.

Sicher, dass das im richtigen Brett hier ist?

nur so: vor E-Haft wird man zig-mal angeschrieben und kann sich äußern.

Ich habe alles bezahlt. Ich habe als letzte rate sogar die 3 fache Summe überwiesen damit alles abgegolten ist.

Auf das Schreiben warte ich bis heute. Zumal diesmal eine völlig andere Summe drin steht als die ursprüngliche Forderung.

Ich hatte einen Dauerauftrag eingerichtet und die letzten 3 raten komplett bezahlt.
Dieses Schreiben habe ich auch. Es stimmt auch alle überein.

Daher Frage ich mich was jetzt diese ominöse Forderung soll wenn doch alles bezahlt ist…

Servus,

und warum um Gottes Willen starrst Du denn jetzt auf die „Post“ wie das Karnickel auf die Schlange?

Der Absender der „Post“ ist übrigens nicht die Staatsanwaltschaft - die kann die Anordnung von Erzwingungshaft beantragen, aber nicht selbst Erzwingungshaft anordnen -, sondern ein Gericht. Und an dieses Gericht hättest Du Dich schon seit Tagen wenden können, und zwar mit den Mitteln, die in der „Post“ stehen.

Schöne Grüße

MM

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???

???

Du wartest auf ein „Schreiben“, dessen Inhalt Du bereits zur Kenntnis genommen hast?

Seltsamseltsam.

Viel Glück im Märchenwald wünscht

MM

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Vielleicht solltest du mal die Frage beantworten, um was für eine E-Haft es hier geht.
Geldstrafe nicht bezahlt (unwahrscheinlich - dann gehts in den Bau für die Anzahl der Tage)
Geldbuße aus nem Bußgeldverfahren?
E-Haft zu Ablegung der eidesstattlichen Versicherung…

Ich vermute immer noch, dass du hier im falschen Brett bist.
Aber um das richtige zu nehmen müsstest du mal die Fragen beantworten.

vielleicht geht es ja auch um eine ganz andere Sache.

Liebe Mama,


P.S.: eigentlich wollte ich dem Brief das Geld beilegen, das du mir geliehen hast. Aber leider hatte ich den Brief schon aus Versehen zugeklebt.

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Wenn Trolle aufmerksam lesen würden hätten wir hier ja nichts mehr zum lachen.

Schon traurig was ihr alles versucht, um Aufmerksamkeit zu kriegen

… würden sie Rückfragen versuchen zu beantworten. Funktioniert dann länger…