Erzwingungshaft wegen Strafmandate

Ist es möglich wegen unbezahlter Strafmandate in Bayern in
Erzwingunshaft genommen zu werden ???

Der Fall:
Ein ehemaliger Handwerksmeister (jetzt pleite), bekommt Post von der zentralen Bußgeldstelle in Bayern, er hat noch Strafmandate wegen falsch Parken etc. (seit ca. 2 Jahren) offen.
Der Handwerksmeister hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und bezieht jetzt Harz IV, damit kann er ja diese Strafmandate kaum mehr zahlen oder ???

Ist es in Deutschland wirklich möglich wegen unbezahlten Strafmandaten in Erzwingungshaft genommen zu werden ???

Ja, das ist möglich, gesetzlich vorgesehen und wird auch durchgängig so praktiziert.
Irgendein Druckmittel muss der Staat doch haben, wenn jemand sich weigert, zu Recht ergangene Strafen zu zahlen.
Dies übrigens unabhängig davon, dass die E-Haft mehr kostet, als die Geldbuße einbringt.

Es handelt sich übrigens nicht mehr um „Strafmandate“ sondern mittlerweile sind es Bußgeldbescheide, die rechtskräftig sind.

Lt. gängiger Rechtsprechung ist es einem Sozialhilfeempfänger durchaus zuzumuten, Bußgelder in Raten zu zahlen. Sozialhilfe (und auch das ALGII) enthält einen Anteil zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben -dann muss man halt darauf verzichten.

Gruß
HaweThie

Hallo erstmal,

zur Haft muss es nicht kommen (möglich ist sie allerdings). Man muss der Behörde gegenüber nur die finanziellen Verhältnisse offen und ehrlich (nachprüfbar und umfassend) belegen und Ratenzahlung anbieten. Die kann dann durchaus auch im Bereich weniger Euro monatlich liegen, gezahlt werden muss aber (schließlich hat man ja auch Mist gebaut).

Gruß vom Wiz

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Hallo,
Bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit (z.B. durch Pfandlosbescheinigung, ALG II Bescheid, EV Bescheinigung) können Geldbußen nicht vollstreckt werden. Auch Erzwingungshaft scheidet dann aus.
Das geht so eindeutig aus meinen Unterlagen (Schuldnerberatung in der Drogenhilfe, Luchterhand) hervor.
Viele Grüße
Jens

Die ist nicht kostenlos (können als Auslagen angefordert werden), aber diese Anforderung ist wiederum nicht Beugehaftfähig

Was empfiehlt man da jetzt ??? Die Meinungen scheinen da ja auseinander zu gehen.
Gibt es da gewisse Unterlagen auf die sich der arme Mann berufen kann ???
Gruß, Dieter

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Hallo Dieter,
ich habe mich mit meiner obigen Info ja schon auf ein Buch bezogen, wo ich das gefunden habe. Dass die Meinungen zu dem Thema „Verwertbarkeit von Sozialleistungen“ auseinander gehen, ist mir bekannt.
Ist ihm denn in der Sache schon Erzwingungshaft angedroht worden, hat er seine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt? Wie ist der Stand der Dinge?
Viele Grüße
Jens

Hallo Jens,
Erzwingungshaft hat man ihm schon angedroht, ob er allerdings seine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt hat, das weiß ich nicht.
Wir haben da nur kurz drüber gesprochen.

Berufst Du dich hier auf *Leuchterhand* ??? und was ist das für ein Werk ???
Oder gibt es da irgendwelche § auf die man zurückgreifen kann ???

Gruß, Dieter

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Hallo Dieter,
schau mal z.B. unter
http://www.muelheim-ruhr.de/bussgeld
Da steht ausdrücklich im vorletzten Absatz, dass Bußgeld bei Zahlungsunfähigkeit gestundet werden kann.
Vorschläge für entsprechende Anschreiben findest Du z.B. bei
http://www.sozialnetz-hessen.de/ca/bbe/ugx/
Viele Grüße
Jens

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Was empfiehlt man da jetzt ??? Die Meinungen scheinen da ja
auseinander zu gehen.
Gibt es da gewisse Unterlagen auf die sich der arme Mann
berufen kann ???
Gruß, Dieter

Für solche Fälle gibt es das Kleingedruckte auf dem Bußgeldbescheid.
Es ist nur so, dass der Betroffene sich rühren muss, die Bußgeldstelle weiß nicht aus eigener Erkenntnist, dass der Betr. zahlungsunfähig ist.
Also hin zur bußgeldstelle und Stundung = Ratenzahlung beantragen.

Gruß
HaWeThie