Erzwungene Exmatrikulation?

Grüßt euch.

Ich habe mich für das kommende Wintersemester in einem x-beliebigen Fach eingeschrieben, habe aber nicht vor die nächsten 2 Semester dort zu erscheinen, sondern später etwas ganz anderes an einer anderen Uni zu studieren. Jetzt steht aber in meinen Einführungs-Unterlagen, dass ein Student gegen seinen willen exmatrikuliert werden kann, wenn er sein Studium nicht aufnimmt. Mich würde interessieren, ob und wie das nachgeprüft wird, und ob mein Vorhaben somit zwangsläufig fehlschlägt.

Danke für evtl. Antworten.

Phillip

Hi,

abgesehen davon, dass Du wahrscheinlich einem anderen Studenten den Platz wegnimmst, lässt es sich ganz einfach überprüfen, ob ein Student sein Studium aufnimmt.
Bei meinem Studium gab es zum einen Veranstaltungen, die Pflicht sind, dann musst Du ja irgendwann Deinen Studentenausweis abholen, und Prüfungen stehen auch noch an…

Gruss,

Herb

Na ja, ich glaub nicht, dass ich jemanden den Platz wegnehme, da diese nichzulassungsbeschränkte Fach nun wirklich nicht so begehrt ist. Den Studentenausweis bekomme ich zugeschickt, würde ihn mir aber sowieso abholen, da ich mit diesem Busse und Bahnen in der Umgebung benutzen darf ( hab immerhin auch mehr als 100€ Gebühr bezhalt). Vielleicht geh ich zu den Prüfungen auch einfach so hin, und verhaue die total. Schadet ja nicht.
Danke für deine Meinung.

Phillip

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Hi,

wie siehts denn mit Praktika/Laborversuchen aus (falls die im Studiengang vorkommen)?
Manche Profs verteilen auch Übungsaufgaben, die gelöst zurückgegeben werden müssen (da freuen sich die Assis immer…).

Am Einfachsten ist es, wenn Du mal auf das Studentensekretariat gehst und einfach fragst, wie die das Kontrollieren. Oder Du gehst zur Asta.

Gruss,

Herb

  1. ich hoffe du bist dir im klaren darüber, dass die Studienzeit in der du in einem anderen Fach eingeschrieben bist, NICHT als Wartezeit für ein anderes Studium angerechnet wird.(Parkstudium)

  2. zu deiner eigentlichen Frage: Meines Wissens ist es unmöglich, einen Studenten zu exmatrikulieren, nur weil er nicht zu
    Seminaren oder Vorlesungen erscheint, obwohl die Anwesenheit dort natürlich überprüft werden kann und auch oft wird. Diese Anwesenheit ist allerdings nur wichtig wenn du tatsächlich Scheine machen willst.
    Als Konsequenz kann ein nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossenens Studium zum Streichen von Bafögleistungen bzw. zu einer Erhebung von Studiengebühren führen.
    Solltest du für dein jetziges „Fakestudium“ Bafög beziehen, ist auch zu beachten, dass du nur einmal das Studienfach wechseln kannst, und dass auch nur innerhalb der ersten 2 Jahre. Danach gibts nichts mehr…

Gruss Sven