Erzwungene Reinigung im Wohnheim/Wg; Rechtsgültig?

Ist es dem Vermieter eines Studentenwohnheims oder einer Wg erlaubt im Mietvertrag (oder durch eine extra unterschriebene Regelung; im Vertrag genannt und beiliegend) festzulegen das eine angestellte (private) Reinigungskraft das Zimmer des Mieters reinigt , und dies sogar erzwungen werden kann mit (androhung) einer Kündigung?

Tut uns leid, wir machen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich bei dieser Fragestellung an ein Anwaltsbüro.
Mit freundlichen Grüßen
TectRoyal

Es ist eine rechtliche Frage, die nicht zu meinen Themenbereichen gehört,tut mir leid.
Mit feundlichen Grüßen
Zittau

Ich bin selber Mitglied in einem Verein, der ein Studentenwohnheim betreibt. Eine derartige Forderung nach Reinigung scheint mir absurd. In unserem Ort werden zwei weitere Studentenwohnheime betrieben, wo eine derartige Regelung auch nicht besteht. Ob die Ihnen genannte Forderung rechtens sein kann, vermag ich nicht zu beurteilen, finde sie aber persönlich für wirklich uangemessen, es sei denn, der Mieter macht aus seiner Wohnung einen Saustall.

Ich halte die „zwangsweise“ Reinigung der Privatzimmer zwar auch für zuviel des Guten - aber vielleicht hat dieser Vermieter schon schlechte Erfahrungen gemacht. Jedenfalls: wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist, dann ist das grundsätzlich auch einzuhalten.

Damit der Vermieter seine Vertragspflicht (Reinigung) erfüllen kann, muss der Mieter also entsprechend Zutritt gewähren. Tut der Mieter das nicht, dann verhält er sich vertragswidrig - und genau das findet sich in der Aufzählung der vom Gesetzgeber bestimmten Kündigungsgründe
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

z.B. obliegen dem Vermieter schon per Gesetz Instandhaltungs-/Erhaltungsmaßnahmen - auch dafür muss der Mieter dem Vermieter Zutritt gewähren
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…

Damit der Vermieter seine Vertragspflicht (Reinigung) erfüllen
kann, muss der Mieter also entsprechend Zutritt gewähren.

Muss er nicht, wenn die entsprechende Klausel ungültig ist (was ich aber nicht glaube).

Tut
der Mieter das nicht, dann verhält er sich vertragswidrig -
und genau das findet sich in der Aufzählung der vom
Gesetzgeber bestimmten Kündigungsgründe
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Und der Paragraph gilt auch für Studentenwohnheime?

z.B. obliegen dem Vermieter schon per Gesetz
Instandhaltungs-/Erhaltungsmaßnahmen - auch dafür muss der
Mieter dem Vermieter Zutritt gewähren
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…

Und das gilt auch für Studentenwohnheime?

Hä? (owt)
.

Hallo

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Wawi

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woran kann man denn erkennen ob diese Klausel ungültig ist?
Der Vermieter hat schlechte Erfahrungen gemacht ja aber es war auch nicht möglich mit ihm zu verhandeln und sich eine andere Lösung zu überlegen. Er drohte direkt mit dem Rausschmiss. Auch das Angebot das er kontrollieren lässt wie ich mein Zimmer reinige wurde keineswegs beachtet.
Wenn hin und wieder mal ein Handwerker kommt um etwas zu reparieren habe ich damit auch kein Problem, aber wenn alle 2 Wochen jemand den ich nicht kenne in meine Wohnung gelassen werden muss fühle ich mich in meiner Privatsphäre verletzt.

ja hier war wohl das Schlagwort Reinigung am werk passende Vorschläge für eine Rechtsfrage gab es nicht.
trotzdem vielen dank!

Ist ein mietsvertrag vorhanden und ist dieses im Mietsvertrag geregelt , dann auch nur Vielleicht . Es ist besser in diesen Fall zu einem Verein oder Verband hin zu gehen und sich beraten zu lassen , also ein Mieterverein . Das kostet vielleicht so 60,00 Euro im Jahr . Aber das Geld ist es wert , weil man auch versichert ist , falls es zu einem Rechtsstreit kommt . Eigentlich immer dort hingehen , bevor man den Mietsvertrag unterschreibt . 
  Ich hatte lange Mietsverträge im privaten Sektor gehabt und da stimmte sehr oft vieles nicht , besonders Betriebskosten Abrechnung . Aber dieser Mieterverein hat mir immer gehofen . Jetzt bin ich in einer sozialen Wohnungsgesellschaft uns seitdem stimmt diese Rechnungen und da werde ich auch bleiben . Und kann es jeder empfehlen . 
   Am Ende ist die Wohnung viel schöner , als im privaten Sektor , weil es keine Mietskaution gibt . Und die Umgebung ist schöner !

also ein Mieterverein . Das kostet
vielleicht so 60,00 Euro im Jahr . Aber das Geld ist es wert ,
weil man auch versichert ist , falls es zu einem Rechtsstreit
kommt

Sagt Dir das: http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html was? Speziell der dritte Absatz?
Der Mieterverein kostet hier Geld, das genau gar nichts nützt. Der ist nämlich für Studentenwohnheime nicht zuständig.