Hallo,
eine grundlegende Frage - über einen Tipp hierzu würde ich mich freuen: Handelsblatt online schrieb in einem Artikel zur Gesundheitsreform dass jeder, der unter die Grenze von 47.700€/Jahr rutsche, in die GKV zurückkehren müsse, auch wenn er zuvor in der PKV versichert gewesen sei.
Früher gab es doch eine Regelung, wonach langjährige PKV-Versicherte sich von diesem Zwang befreien lassen konnten - gibt es dies nicht mehr? Und falls doch: wie lang muss dies sein?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Hi,
wenn ich nicht all zuviel verpasst habe, ist § 8 SGB V und somit die Befreiungsmöglichkeiten von der Krankenversicherungspflicht vom GKV-WSG nicht berührt worden. Es sollten also noch die alten Befreiungsmöglichkeiten gelten.
Verbindlich ist aber nur die Antwort von Thorulf Müller 
Gruß
CM
Hallo Frank,
das altehrwürdige Handelsblatt hat hier leider die Sache ein wenig
verkürzt und damit falsch dargestellt:
http://www.pkv.de/downloads/pkv_mv_2007_elek_pressem…
auf den Seiten 7/8 wird als mögliche Folge der neuen Gesetzgebung
der Eintritt Versicherungspflicht bei vorübergehender Selbständigkeit
dargestellt.
Das hat mit den - nach wie vor gültigen Befreiungsmöglichkeiten -
absolut nichts zu tun.
Gruß Joerg Koenig
Hallo,
aha, nur der Thorulf gibt hier verbindliche Auskünfte ?
Gruß
Czauderna
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Hallo,
aha, nur der Thorulf gibt hier verbindliche Auskünfte ?
Gruß
Czauderna
lol, wusste nicht, das Du am WE auch da bist. Gibbed nen Stern für, okay? 
Vielen Dank!
Hallo Jörg,
vielen Dank!
Dann sollte da ja sonst alles beim alten geblieben sein… war aber wirklich seltsam formuliert im Artikel 
Viele Grüße
Frank
Vielen Dank!
Hallo CM,
vielen Dank!
Wenn sich der nicht geändert hat, dann ist alles wie bisher? Gelten die 5 Jahre eigentich auch auf Satz 1 bezogen oder nur 1a und 3?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
Wenn sich der nicht geändert hat, dann ist alles wie bisher?
Ja, hinsichtlich Befreiungsmöglichkeiten.
Gelten die 5 Jahre eigentich auch auf Satz 1 bezogen oder nur
1a und 3?
nur auf 1a und 3
Viele Grüße
Frank
Gruß
Joerg Koenig
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Nie wieder in GKV…
Hallo Joerg,
danke für die Info!
nur auf 1a und 3
Demnach müsste also jemand nur 1x in die PKV gewechselt sein und könnte sich dann von der GKV-Pflicht befreien lassen, auch wenn er bereits z.B. nach 1 Jahr wieder unter der Grenze liegt?
Danke
und viele Grüße
Frank
Hallo,
Demnach müsste also jemand nur 1x in die PKV gewechselt sein
und könnte sich dann von der GKV-Pflicht befreien lassen, auch
wenn er bereits z.B. nach 1 Jahr wieder unter der Grenze
liegt?
Danke
und viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
wer als Angestellter in die PKV wechseln konnte und dies getan hat;
ja. Aber es gibt Ausnahmen; z.B im Zusammenhang mit Betrieblicher
Altersversorgung.
Gruß
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Hallo Jörg,
wer als Angestellter in die PKV wechseln konnte und dies getan
hat; ja. Aber es gibt Ausnahmen; z.B im Zusammenhang mit
Betrieblicher :Altersversorgung.
In einem anderen aktuellen (beispielhaften) Fall besteht der Versicherungsberater darauf, dass der Versicherte aus der PKV raus und zurück in die GKV müsse.
Ich hab’s mal hier geschrieben: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Wer hat denn da Recht?
Danke
und viele Grüße
Frank