Erzwungene Rückkehr zur GKV aus laufender PKV?

Hallo,

eine grundlegende Frage - über einen Tipp hierzu würde ich mich freuen: Handelsblatt online schrieb in einem Artikel zur Gesundheitsreform dass jeder, der unter die Grenze von 47.700€/Jahr rutsche, in die GKV zurückkehren müsse, auch wenn er zuvor in der PKV versichert gewesen sei.

Früher gab es doch eine Regelung, wonach langjährige PKV-Versicherte sich von diesem Zwang befreien lassen konnten - gibt es dies nicht mehr? Und falls doch: wie lang muss dies sein?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

Hi,

wenn ich nicht all zuviel verpasst habe, ist § 8 SGB V und somit die Befreiungsmöglichkeiten von der Krankenversicherungspflicht vom GKV-WSG nicht berührt worden. Es sollten also noch die alten Befreiungsmöglichkeiten gelten.

Verbindlich ist aber nur die Antwort von Thorulf Müller :wink:

Gruß
CM

Hallo Frank,
das altehrwürdige Handelsblatt hat hier leider die Sache ein wenig
verkürzt und damit falsch dargestellt:
http://www.pkv.de/downloads/pkv_mv_2007_elek_pressem…
auf den Seiten 7/8 wird als mögliche Folge der neuen Gesetzgebung
der Eintritt Versicherungspflicht bei vorübergehender Selbständigkeit
dargestellt.
Das hat mit den - nach wie vor gültigen Befreiungsmöglichkeiten -
absolut nichts zu tun.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
aha, nur der Thorulf gibt hier verbindliche Auskünfte ?
Gruß
Czauderna

1 „Gefällt mir“

Hallo,
aha, nur der Thorulf gibt hier verbindliche Auskünfte ?
Gruß
Czauderna

Nein - auch der Günter!

Hallo,
aha, nur der Thorulf gibt hier verbindliche Auskünfte ?
Gruß
Czauderna

lol, wusste nicht, das Du am WE auch da bist. Gibbed nen Stern für, okay? :wink:

Vielen Dank!
Hallo Jörg,

vielen Dank!

Dann sollte da ja sonst alles beim alten geblieben sein… war aber wirklich seltsam formuliert im Artikel :smile:

Viele Grüße
Frank

Vielen Dank!
Hallo CM,

vielen Dank!

Wenn sich der nicht geändert hat, dann ist alles wie bisher? Gelten die 5 Jahre eigentich auch auf Satz 1 bezogen oder nur 1a und 3?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Wenn sich der nicht geändert hat, dann ist alles wie bisher?

Ja, hinsichtlich Befreiungsmöglichkeiten.

Gelten die 5 Jahre eigentich auch auf Satz 1 bezogen oder nur
1a und 3?

nur auf 1a und 3

Viele Grüße
Frank

Gruß
Joerg Koenig

1 „Gefällt mir“

Nie wieder in GKV…
Hallo Joerg,

danke für die Info!

nur auf 1a und 3

Demnach müsste also jemand nur 1x in die PKV gewechselt sein und könnte sich dann von der GKV-Pflicht befreien lassen, auch wenn er bereits z.B. nach 1 Jahr wieder unter der Grenze liegt?

Danke
und viele Grüße
Frank

Hallo,

Demnach müsste also jemand nur 1x in die PKV gewechselt sein
und könnte sich dann von der GKV-Pflicht befreien lassen, auch
wenn er bereits z.B. nach 1 Jahr wieder unter der Grenze
liegt?

Danke
und viele Grüße
Frank

Hallo Frank,
wer als Angestellter in die PKV wechseln konnte und dies getan hat;
ja. Aber es gibt Ausnahmen; z.B im Zusammenhang mit Betrieblicher
Altersversorgung.
Gruß

1 „Gefällt mir“

Hallo Jörg,

wer als Angestellter in die PKV wechseln konnte und dies getan
hat; ja. Aber es gibt Ausnahmen; z.B im Zusammenhang mit
Betrieblicher :Altersversorgung.

In einem anderen aktuellen (beispielhaften) Fall besteht der Versicherungsberater darauf, dass der Versicherte aus der PKV raus und zurück in die GKV müsse.

Ich hab’s mal hier geschrieben: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Wer hat denn da Recht?

Danke
und viele Grüße
Frank