Erzwungener arb.urlaub/ plötzliche minusstaunden?

hallo zusammen,

angenommen, man arbeitet TZ mit unbefristetem vertrag in einem grösseren (sozialem) unternehmen, und man war die letzten 2.5 monate krankgeschrieben (also bis kurz vor anfang Nov., also jahresende) aufgrund einer OP… könnte der chef einen „zwingen“, seinen resturlaub sofort zu nehmen, obwohl man einen späteren zeitpunkt, AUCH vor jahresende!,  (aufgrund einer anderen, kleineren OP) anbieten/bevorzugen würde?
und noch eine 2. frage… wenn man ca. 2 arb.stunden im plus ist, dann wie oben beschrieben krank wird, zurückkommt, und auf einmal über 20 std. im MINUS ist… was ja gar nicht sein kann, welche möglichkeiten hat man da, noch vor monats- bzw. jahresende irgendwie „einspruch“ einzulegen…oder eine überprüfung? (kopien der alten dienstpläne bekommen wir nicht mehr, evt. könnte man alte kopien aber einsehen… und die überstd.zettel sind auch „verschwunden“)???
könnte man da erstmal auch OHNE anwalt etwas für den chef aufsetzen (damit er das alles überprüft), und wie formuliere ich das am besten? und schicke ich das per einwurfeinschreiben oder…? :frowning:

vl. kann ja jemand helfen…
vielen dank im Voraus!
mfg

Hallo,

angenommen, man arbeitet TZ mit unbefristetem vertrag in einem
grösseren (sozialem) unternehmen,

könnte man da erstmal auch OHNE anwalt etwas für den chef
aufsetzen (damit er das alles überprüft), und wie formuliere
ich das am besten? und schicke ich das per einwurfeinschreiben
oder…? :frowning:

Da sollte es einen Betriebsrat geben. Dort würde ich zuallererst fragen.

Gruß
Jörg Zabel

danke jörg, aber sowas haben wir nicht… :frowning:

Hallo,

Gut, wenn es keinen Betriebsrat gibt:

angenommen, man arbeitet TZ mit unbefristetem vertrag in einem
grösseren (sozialem) unternehmen, und man war die letzten 2.5
monate krankgeschrieben (also bis kurz vor anfang Nov., also
jahresende) aufgrund einer OP… könnte der chef einen
„zwingen“, seinen resturlaub sofort zu nehmen, obwohl man
einen späteren zeitpunkt, AUCH vor jahresende!,  (aufgrund
einer anderen, kleineren OP) anbieten/bevorzugen würde?

Es könnte betriebliche Gründe geben. Wie wurde es begründet?

und noch eine 2. frage… wenn man ca. 2 arb.stunden im plus
ist, dann wie oben beschrieben krank wird, zurückkommt, und
auf einmal über 20 std. im MINUS ist… was ja gar nicht sein
kann, welche möglichkeiten hat man da, noch vor monats- bzw.
jahresende irgendwie „einspruch“ einzulegen…oder eine
überprüfung? (kopien der alten dienstpläne bekommen wir nicht
mehr, evt. könnte man alte kopien aber einsehen… und die
überstd.zettel sind auch „verschwunden“)???

Was ist nachvollziehbar? Und was hat die Krankheit mit den Überstunden zu tun?

Gruß
Jörg Zabel

hallo zusammen,

Hallo,

angenommen, man arbeitet TZ mit unbefristetem vertrag in einem
grösseren (sozialem) unternehmen, und man war die letzten 2.5
monate krankgeschrieben (also bis kurz vor anfang Nov., also
jahresende) aufgrund einer OP… könnte der chef einen
„zwingen“, seinen resturlaub sofort zu nehmen, obwohl man
einen späteren zeitpunkt, AUCH vor jahresende!,  (aufgrund
einer anderen, kleineren OP) anbieten/bevorzugen würde?

Grundsätzlich ja, wenn es dafür zwingende betriebsorganisatorische Gründe gibt - zB die Gewährleistung einer Mindestbesetzung. Diese Gründe hat der AG ggfs. darzulegen.

und noch eine 2. frage… wenn man ca. 2 arb.stunden im plus
ist, dann wie oben beschrieben krank wird, zurückkommt, und
auf einmal über 20 std. im MINUS ist… was ja gar nicht sein
kann,

Nein, durch AU darf grundsätzlich kein Minus entstehen, da die AU-Tage mit der durchschnittlichen Sollstundenzahl berechnet werden müssen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn bereits vor Beginn der AU durch einen Dienstplan „schwache“ Dienste disponiert waren.

welche möglichkeiten hat man da, noch vor monats- bzw.
jahresende irgendwie „einspruch“ einzulegen…oder eine
überprüfung? (kopien der alten dienstpläne bekommen wir nicht
mehr, evt. könnte man alte kopien aber einsehen…

Die alten Dienstpläne müssen verfügbar sein, der AG hat hier zT lange gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Zumindest bis zum Ablauf der „Verjährung“ müssen sie bei Bedarf auch für den AN einsehbar sein. Sind sie nicht mehr verfügbar findet im Streitfall eine faktische Beweislastumkehr zu Lasten des AG statt.

, und die
überstd.zettel sind auch „verschwunden“)???

„Überstundenzettel“ spielen nur dann eine Rolle bei AU, wenn bereits vor Beginn der AU eine Einteilung zu Mehrarbeit/Überstunden erfolgt war.

könnte man da erstmal auch OHNE anwalt etwas für den chef
aufsetzen (damit er das alles überprüft), und wie formuliere
ich das am besten? und schicke ich das per einwurfeinschreiben
oder…? :frowning:

Man muß den Anspruch auf fehlerhafte Berechnung schriftlich nachweisbar ggü. dem AG geltend machen. Der Zugang des Schreibens sollte beweisbar sein - entweder durch persönliche Übergabe nebst Bestätigung oder per Einschreiben/Rückschein.

Und wenn man keinen Rechtsschutz im Arbeitsrecht hat, hat man am falschen platz gespart und sollte dies schleunigst ändern - zB durch einen Gewerkschaftsbeitritt.

Auch die Nichtexistenz eines Betriebsrates ist ein schwerer Fehler, der sich allerdings auch grundsätzlich jederzeit korrigieren läßt.

vl. kann ja jemand helfen…
vielen dank im Voraus!
mfg

&Tschüß

O albarracin, vielen dank, dass Sie sich die ganze mühe gemacht haben, mir zu antworten!

okay, das hilft mir schon mal etwas weiter… danke!!