'erzwungener' Aufhebungsvertrag

einer Bekannten ist von Ihrem Arbeitgeber(große Drogeriekette) vorgeworfen worden, daß Sie Ware unterschlagen hat(Wert ca.30€). Man konnte es Ihr nicht nachweisen, aber trotzdem muß Sie den fehlenden Betrag ersetzen und Ihr wurde „ohne Zwang“ NAHEGELEGT den vorbereiten Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben.
Sie tat es.
Ich finde das nicht rechtens und üblich.

Hatte jemand schon was ähnliches erlebt sich dagegen gewehrt?

Danke für Ihre Mühe im voraus.

Gruß
Jörg

Hallo,

hört sich nach Fa. …lecker mit dem Sch davor an. Sind die Geschäftsführer oder wie man die oberesten Chef´s Herr und Frau …lecker mit SCH nennt, nicht vorbestraft? Quelle: das „SchwarzBuch“ über .idl mit dem L davor.

Gruss
Tobi

Hallo erstmal.

einer Bekannten ist von Ihrem Arbeitgeber(große Drogeriekette)
vorgeworfen worden, daß Sie Ware unterschlagen hat(Wert
ca.30€). Man konnte es Ihr nicht nachweisen, aber trotzdem muß
Sie den fehlenden Betrag ersetzen und Ihr wurde „ohne Zwang“
NAHEGELEGT den vorbereiten Aufhebungsvertrag sofort zu
unterschreiben.
Sie tat es.
Ich finde das nicht rechtens und üblich.

-(bisherige) Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses ?
-Betriebsrat vorhanden ? (aber wahrscheinlich eher nicht)

Hatte jemand schon was ähnliches erlebt sich dagegen gewehrt?

Also gegen einen Aufhebungsvertrag kann man sich durchaus wehren. Aber
die Erfolgschancen sind wohl nicht allzu gross wie dieses Urteil des BAG zeigt
(sogar in einem fast analogen Fall): http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

HTH
mfg M.L.

Guten Morgen,

da hat Markus Recht, unterschrieben ist unterschrieben.

Mein Mann hat vor ein paar Jahren genau den gleichen Fall erlebt.
Da kann man dann nichts mehr machen.

Kommt jetzt nur darauf an,was die Firma nun an Geld von der gekündigten Person noch wieder haben will.

Meist wollen sie anteiliges Urlaubsgeld und schon gezahltes Weihnachtsgeld wieder zurück. Das sind dann schnell mal eben 600 €.

Und da kann sie dann versuchen mit einem Anwalt und vor Gericht das ganze zu entschärfen.

Was lernt man daraus ?? NIE NIE irgentetwas unterschreiben ohne genügend Zeit um sich sachkundig zu machen.

Gruß

Britta

Hallo nochmal.

da hat Markus Recht, unterschrieben ist unterschrieben.

Danke. Allerdings könnte man versuchen einen AG-seitigen formellen
Fehler zur Schadensminimierung zu nutzen. Oder gar eine
Entschädigung/Abfindung zu bekommen…

Was lernt man daraus ?? NIE NIE irgentetwas unterschreiben
ohne genügend Zeit um sich sachkundig zu machen.

Stimmt :smile:

In dem Zusammenhang noch der Hinweis auf die 3-monatige Meldepflicht für
ALGII Bezieher bei der ArAg, wenn eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorhersehbar ist:
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/mi0601.pdf (inkl. Neuerungen ab 01.01.2006)
Quelle: http://log.handakte.de/?p=2049

Hallo

Umgehend zun Fachanwalt!

Alles andere ist Quatsch.

Gruß,
LeoLo

Hi Jörg,

ich hab selbst beruflich das erlebt. Es wurde mir nahegelegt zu kündigen oder ich bekomme eine fristlose Kündigung ( hatte mich in der Firma ziemlich daneben genommen u.a. mit Fehlzeiten ).

Ich finde es von einem Arbeitgeber fair wenn man einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Unterschlagung und Betrugsverdacht könnte man auch zur Anzeige bringen und strafrechtlichtes einleiten,wo diese Unterschlagung noch mehr geprüft wird.

Diesen Fall des verdachts der Unterschlagung hatte ich kürzlich bei einem Kollegen im Büro.
Er bekam die fristgerechte Kündigung mit Freistellung bis zu Datum der Wirksamkeit der Kündigung. Der Anwalt meinte nur, das es fair war vom Arbeitgeber, weil es hätte anders kommen können. Mit dieser Kündigung & Freistellung hat er Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, bei einer eigenen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag hat er eine Sperrzeit von 3 Monaten…

Er hat nun unterschrieben - vorher Informieren ist besser :frowning:
Ich würde rechtlich nichts unternehmen, das kann schief gehen.

Viel Glück demjenigen auf dem weiterem Weg…
Blue

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In dem Zusammenhang noch der Hinweis auf die 3-monatige
Meldepflicht für
ALGII Bezieher bei der ArAg, wenn eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses vorhersehbar ist:
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/mi0601.pdf (inkl.
Neuerungen ab 01.01.2006)

Hallo Markus, die frühzeitge Meldung bezieht sich auf das normale alg, nicht auf alg II (keine Ahnung wie du da auf alg II-Bezieher kommst). Außerdem ist der Aufhebungsvertrag ja schon in diesem Jahr unterschrieben worden und da gilt noch die jetzige Regelung.

MfG

Hallo nochmal.

Hallo Markus, die frühzeitge Meldung bezieht sich auf das
normale alg, nicht auf alg II (keine Ahnung wie du da auf alg
II-Bezieher kommst). Außerdem ist der Aufhebungsvertrag ja
schon in diesem Jahr unterschrieben worden und da gilt noch
die jetzige Regelung.

Stimmt. Hatte die Präzisierung des eigenen Beitrags unterschlagen…

mfg M.L.

Weil ich hier so einiges an hätte wenn und aber lese, noch einmal in aller Deutlichkeit: Umgehend zum Fachanwalt gehen und insbesondere prüfen, ob sich eine Möglichkeit der Anfechtung ergibt. Dazu sollte der Aufhebungsvertrag auf seinen Inhalt hin geprüft werden, ob sich daraus ein Schadensersatzanspruch ableiten läßt. Auf jeden Fall ist das ganze von hier aus NICHT zu wuchten!

Keine Zeit verlieren!

Gruß,
LeoLo

Hallo nochmal.

Hallo Markus, die frühzeitge Meldung bezieht sich auf das
normale alg, nicht auf alg II (keine Ahnung wie du da auf alg
II-Bezieher kommst). Außerdem ist der Aufhebungsvertrag ja
schon in diesem Jahr unterschrieben worden und da gilt noch
die jetzige Regelung.

Stimmt. Hatte die Präzisierung des eigenen Beitrags
unterschlagen…

Hallo Markus,

du hattest geschrieben „In dem Zusammenhang noch der Hinweis auf die 3-monatige Meldepflicht für
ALGII Bezieher bei der ArAg, wenn eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorhersehbar ist:
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.co… (inkl. Neuerungen ab 01.01.2006)“

Ich versteh nicht was es da zu präzisieren gibt. M.E. setzt präzisieren voraus, dass das bereits geschriebene richtig ist und es noch Ergänzungen/eine genauere Beschreibung dazu gibt, aber das ist hier nicht gegeben, da die Aussage einfach falsch ist.

MfG

Hallo zum wiederholten Mal.

Ich versteh nicht was es da zu präzisieren gibt. M.E. setzt
präzisieren voraus, dass das bereits geschriebene richtig ist
und es noch Ergänzungen/eine genauere Beschreibung dazu gibt,
aber das ist hier nicht gegeben, da die Aussage einfach falsch
ist.

So besser:
'In dem Zusammenhang noch ein Verweis auf (arbeits)rechtliche
Neuerungen für das Jahr 2006 unter http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/mi0601.pdf" ?
Ist immerhin kürzer und allgemeiner gehalten.

mfg M.L.

Hallo,

das wird für die AN wohl schwierig werden.

Kündigungsschutzklage kann er nicht erheben, da das Arbeitsverhältnis eben nicht durch Kündigung, sondern einvernehmlich beendet wurde. Genau aus diesem Grund schließen Arbeitgeber gerne Aufhebungsverträge.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.11.2003, 2 AZR 177/03, entschieden, dass bei einem Aufhebungsvertrag, der im Personalbüro geschlossen wird, kein Widerrufsrecht des AN nach § 312 BGB (früher Haustürwiderrufsgesetz) besteht.

Denkbar ist noch eine Anfechtung wegen Drohung. Dabei ist aber problematisch, dass der AN in der Regel die Drohung nicht beweisen können wird, es sei denn, einer der beim Personalgespräch Anwesenden steht dafür als Zeuge zur Verfügung.

Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass seitens der Agentur für Arbeit (sollte sich der AN arbeitslos melden), ggf. Leistungskürzungen und Sperrzeiten drohen. Aus diesem Grund sollte der AN in der Regel keine Aufhebungsverträge schließen.

Auch ich empfehle dringend, sich schnellstens anwaltlich beraten zu lassen.

Chrissie

Und was trägt das jetzt zur Problemlösung bei?

Hi,
Die Regelung der entsprechenden rechtsprechung im Falle des Aufhebungsvertrags sind in der Regel Ländersache…Ich gehe davon aus, es handelt sich um Berlin. da ich auch ein großer freund von Aufhebungsverträgen bin, sage ich deshalb…Keine Chance ! Die Widerrufsfrist liegt bei 0 Tagen. Beweisbar bleibt daher nunmehr der Zwang…war ein Beriebsratsmitglied greifbar ? Zeugen ?
Das sieht sehr schlecht aus…
Mfg

Unsinn!

Hi,
Die Regelung der entsprechenden rechtsprechung im Falle des
Aufhebungsvertrags sind in der Regel Ländersache…Ich gehe
davon aus, es handelt sich um Berlin. da ich auch ein großer
freund von Aufhebungsverträgen bin, sage ich deshalb…Keine
Chance ! Die Widerrufsfrist liegt bei 0 Tagen.
Mfg

Snowfisk, das ist genau so Unsinn, wie das in den anderen postings, die ich bisher von dir gelesen hab.

MfG