Erzwungener Kreditvertrag für Schulungsgebühren?

Hallo liebe Leute, ich habe hier eine Sache, von der ich nicht
weiß, ob sie in Ordnung ist:

Nehmen wir mal an, es möchte jemand (Festanstellung,
regelmäßiges Einkommen) eine Sprache lernen und meldet sich an
einer Sprachenschule für eine bestimmte Dauer an. Da der Vertrag
über einen längeren Zeitraum (18 Monate) gehen soll, fallen hier
ca. 2500 Euro Unterrichtsgebühren an. Diese Summe wird nur
höchst ungern vom Sprachschüler auf einmal vorab auf den Tisch
gelegt und er bittet um Teilzahlungen während der Schuldauer.
Die Schule ist dazu bereit und verfährt auf ihre übliche Weise
wie folgt:
Der zukünftige Schuler muß einen Kreditvertrag bei einer mit der
Schule zusammenarbeitenden Bank (und nur dort) abschließen, die
dann für den Gesamtbetrag der Unterrichtsgebühren gerade steht
und sich monatlich das Geld von der Bank des Kreditnehmers
zurückholt. Die für die Dauer des Vertrages anfallenden Zinsen
muß der Kreditnehmer zusätzlich übernehmen (ca. 80 Euro). Die
Sprachenschule akzeptiert keinen anderen Weg der Zahlung wie
z.B. die Veranlassung eines normalen Dauerauftrags von Seiten
des Lernwilligen und verfährt immer in dieser Weise. Ist die
Vorgehensweise dieser Sprachenschule legitim? Ist es nicht
normal so, entweder erst nach erbrachter Leistung den Betrag
einzufordern (eventuell auch vorab monatlich oder in anderen
Teilzahlungen) anstatt sich die gesamte Summe mittels
Kreditvertrags zu sichern, der Partnerbank zu Profit zu
verhelfen und dadurch dem Schüler Mehrkosten aufzuzwingen?
Hat das seine Richtigkeit? Kann mir das bitte jemand
beantworten?

Gruß Thomas

Vertragsfreiheit…
Hi Thomas,

Nehmen wir mal an, es möchte jemand (Festanstellung,
regelmäßiges Einkommen) eine Sprache lernen und meldet sich an
einer Sprachenschule für eine bestimmte Dauer an. Da der

Ich gehe mal davon aus, daß es sich um eine private Firma handelt.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. D.h., die Parteien können vereinbaren was sie wollen, aber keine Partei ist zum Abschluß eines Vertrages gezwungen.
Die Schule hat nun dem Lernwilligen ein Angebot unterbreitet und dieser kann es annehmen oder nicht. Er kann aber die Schule nicht dazu zwingen, ihm genehme Bedingungen zu akzeptieren.
Wenn die Parteien über die Vertragsbedingungen keine Einigkeit erziehlen, kommt der Vertrag halt nicht zu stande. Dem Lernwilligen steht es natürlich jederzeit frei ein anderes Unternehmen zu konsultieren…

Gruß Stefan

Moin Thomas,

ich stimme Stefan voll und ganz zu. Es handelt sich um ein Angebot der Schule. Die könnte auch darauf bestehen, dass Du das Geld sofort auf den Tisch legst, machen die Finanzierung wohl nicht selbst, weil sie sich den möglichen Ärger vom Hals halten wollen, wenn jemand seine Raten nicht mehr zahlt. Sie kriegen ihr Geld sicher von der Bank, und die kümmert sich mit ihrer ganzen Erfahrung und ihren Möglichkeiten darum, dass das Geld reinkommt. Außerdem ist es für ein Unternehmen nicht ganz billig, die Finanzierung selbst zu bestreiten, denn neben dem Risiko müssten die ja wieder ein Darlehen aufnehmen. Dafür müssten sie Zinsen zahlen (bzw. wenn sie selbst das Darlehen geben können, würden sie auf Zinsen verzichten, die sie bekommen könnten, wenn sie das Geld anlegten) und würden zudem ihre Liquidität belasten.

Alternativ müsstest Du Dich um ein Darlehen bei Deiner Bank kümmern, um den vollen Betrag sofort zu bezahlen. Ich würde prüfen, ob das vielleicht billiger ist.

Meiner Meinung nach ist das Angebot in Ordnung.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Thomas,

die Sache ist nicht unüblich, birgt aber ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Schüler. Und zwar muss man sich immer fragen, was passiert, wenn der Schüler die Schulung aus einem Grund abbricht, der einen Ersatz der (weiteren) Schulungskosten gewähren würde. Dann darf er zunächst mal nur gegen das Unternehmen auf Rückzahlung klagen (weil es den Betrag ja schon komplett von der Bank bekommen hat) und muss trotzdem weiter seinen Kredit bedienen, denn die Bank hat ja schließlich das Geld schon komplett an das Schulungsunternehmen bezahlt. Natürlich gibt es hier von der Rechtsprechung Konstruktionen mit einem Durchgriff, wenn Schule und Bank ständig in dieser Art und Weise zusammenarbeiten, aber man muss sich dies nicht unbedingt antun. Daher würde ich auf jeden Fall versuchen, entweder eine echte Teilzahlung zu bekommen, oder wenigstens eine Bestätigung, dass das Schulungsunternehmen in die Kredittilgung eintritt oder hierfür bürgt, wenn aus einem von ihm zu vertretenen Grund der Vertrag vorzeitig beendet wird und Anspruch auf /Teil-) erstattung der Kosten besteht.

Alternativ lieber das eigene Girokonto überziehen und komplett sofort zahlen. Dann braucht man sich nicht den Konditionen einer fremden Finanzierung unterwerfen und hat im Streitfall zwar etwas länger die Miesen auf dem Konto, braucht sich aber nur mit einem Gegner herumsschlagen.

Gruß vom Wiz

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