Es es richtig wenn eine Mail mir zugestellt wurde- ich diese aber nicht erhalten habe- dafür in deren Inhalt finanziell aufkommen muss

Echt? Und Reiseveranstalter müssen ihre Kunden dann ggf. von zu Hause abholen? Seit wann hat ein Verkäufer die rechtloiche Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Käufer die Ware abholt? Du hast doch sicher ein Gesetz oder ein urteil für diese sehr interessante Rechtsauffassung zur Hand?

Oje…

Sarkasmus kann er, wie es mit Leseverständnis aussieht möchte ich nicht beurteilen. Bei der Menge an Konjunktiv der offensichtlich nur als Anregungen zum Weiterinformieren gedacht war (zumindest dachte ich das, aber es gibt halt Menschen die können alles falsch verstehen wenn sie es nur fest genug wollen) sollte man natürlich von vorne herein wissen dass ich nicht vorher ausgiebig recherchiert habe. Außerdem Spitzenleistung, sich auf ein einziges Wort zu beziehen.

Des Weiteren ist es einfach Urteile zu fordern, aber wo sind denn die in Sachen Vertragsabschluss ohne Email-Benachrichtigung. Denn wenn man es mal genau nehmen will wird ein Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen. Der Käufer hätte hier ein Vertragsangebot gemacht. Zu prüfen wäre ob es überhaupt eine wirksame Annahme durch den Verkäufer gab. Denn eine Annahme ist in der Regel mitteilungsbedürftig (vgl §146ff BGB). Also liegt es im Bereich des Möglichen, dass Deine Antwort weiter oben, die Du sogar mehrfach wiederholt hast, unwahr ist, denn dann würde der Vertrag tatsächlich durch den Versand der Email zustande kommen.

Und, ach ja, wenn du nur eine Antwort zulässt, warum schreibst du hier überhaupt?

Edit: Eigenen Widerspruche entfernt, Rechtschreibfehler korrigiert.

Leider liegst Du auch hier komplett daneben, was die Annahme eigentlich ist. Zitat aus http://www.kanzlei-doehmer.de/Online-Auktionen.htm
„Der Bieter unterbreitet ein Angebot. Mit dem Zuschlag wird dieses Angebot vom Auktionator angenommen (Annahme).“

Und auch damit:

liegst Du natürlich daneben. Mein Posting war die Antwort, nicht die Frage.

Hast du denn auch einen Gesetzestext zu dieser interessanten Ansicht? Vor allem dass es sich um eine Auktion handeln soll.

Links folgst Du grundsätzlich nicht? Du als Laie hast auch mehr Ahnung von irgendwelchen gesetzlichen Regelungen als ein Jurist? Urteile sind Dir aber sowas von egal? Lesen ist nicht so Dein Ding?

Dann kann ich Dir leider auch nicht helfen.

Zum Beispiel weiß ich, dass eine „Auktion“ im Internet, wie es in Deinem verlinkten Artikel auch steht, keine Auktion ist: „Die Internetauktion ist als Versteigerung rechtlich ein Kaufgeschäft“. Wie der Herr Anwalt zu einer Willenserklärung unter Anwesenden kommt darf er gerne selbst belegen. Dies ist bei einer normalen Auktion (die in erster Linie räumlich begrenzt ist) logisch, bei einer Internet"auktion" aber gerade nicht der Fall. Des Weiteren redet der Mensch nur vom normalen Standardfall, wenn wir nur diesen hätten bräuchten wir keine Gerichte und der Herr wäre Arbeitslos.
Dass der „Auktionator“, also der Verkäufer, das Angebot angenommen hat habe ich übrigens auch nie in Abrede gestellt, die Frage war ob er es wirksam angenommen hat.
Ach ja: Von mir Gesetzestexte oder Urteile verlangen und mir dann einen Text liefern der absolut gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat und durch den ich mich dann auch noch durchwühlen soll, wirklich interessantes Diskussionsverhalten. Du darfst gerne konkreter werden und dich auf Gesetze oder Urteile beziehen.