Es geht um ein Berliner Testament

…in dem folgender Satz steht:

Für den Fall, dass der überlebende Partner nicht Erbe werden kann, treten an diese Stelle unsere gemeinsamen Kinder wie oben aufgelistet.

Was genau bedeutet dieser Satz ? Welcher konkrete Fall ließe denn den Vorerben leer ausgehen ?

LG

Eigentlich kann damit nur die Erbunwürdigkeit gemeint sein: https://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html
denn alles denkbar andere kann doch niemanden daran hindern ein Erbe anzutreten. ramses90

Ich hätte jetzt auf geistige Behinderung getippt… oder anders formuliert: geschäftsunfähig.

???

Ist das eine neue, sozusagen umweltfreundliche weil gasfreie Version der Aktion T4, dass Du geistig Behinderte vom Erben ausschließen möchtest?

Nönöö, auch Cardiazol is nich. Tilt - game over!

Schöne Grüße

MM

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Auch Geschäftsunfähige können erben. Ggf. bekommen sie von Amts wegen Unterstützung, heißt einen Betreuer, etwa in Vermögensfragen.

Deshalb ist die in meinen Augen merkwürdige Testamentsklausel (die hat sicher kein Anwalt oder Notar so aufgesetzt) für so einen Fall ohne Wert.

Und selbst im Fall der „Erbunwürdigkeit“ greift sie meines Erachtens nach nicht. Dafür bräuchte man die Klausel nicht.

Servus,

was wäre denn, wenn der Aufenthalt des überlebenden Partners unbekannt und auch nicht zu ermitteln ist? Kann jemand Erbe werden, wenn ihm die Erbschaft nicht bekanntgegeben werden kann? (Keine rhetorische Frage, das interessiert mich im Ernst).

Der Fall ist nicht so selten, wie man glauben möchte - es gibt in diesem perfekt verwalteten Land jedes Jahr ein paar tausend Verschollenheitsverfahren.

Schöne Grüße

MM