Es geht um Kindergarten

Kann man einen Kindergarten überhaupt anzeigen?

Ich muss das mal Wissen weil, ich habe jetzt den Kindergarten gekündigt, weil ich als Mutter dort ungerecht behandelt wurde und auch unter Stellungen kommen, die nicht gestimmt haben, aber das blöde ist ich habe nur bei einer Sache ein Zeigen.

Hallo,

ich denke eher, dass man einzelne Personen anzeigen kann, die etwas gegen dich gesagt haben.

Viele Grüsse Moni

Auf eine so allgemein formulierte Frage kann ich leider nicht antworten.

Also den Kindergarten kannst Du nicht anzeigen.
Anzeigen kannst Du einzelne Leute vom Personal, wenn Du meinst, dass Dir Unrecht getan worden ist.
Aber denk dran: Wenn Du mit einem Finger auf jemand zeigst, weisen drei Finger auf Dich zurück :smile:)
Gruß
Ice 'n Heart

Hallo Maike,

Anzeige erstatten wegen Verleumdung kannst du die Person,die entsprechende Aussagen getätigt hat. Wobei das ohne Zeugen schwierig werden dürfte. Eine Anzeige sollte sowieso immer die letzte Konsequenz sein, du solltest erst mal das Gespräch mit der Leitung suchen und falls das nichts nutzt dich an den Träger wenden und dort deinen Unmut äußern. Denke daran, es geht vor allem darum, dass dein Kind gut aufgehoben ist und sich dort wohlfühlt.

Herzliche Grüße,
Claudi

Hallo Maike,da ist es wie bei einer Firma/Gesellschaft etc. Die kann man nicht anzeigen! Man kann immer nur eine Person anzeigen; z.B. den Verantwortlichen, den Inhaber, etc. Man sagt zwar im Volksmund: die Firma zeige ich an, aber bei der Anzeigenerstattung wird dann ermittelt, wer der Verantwortliche ist und gegen den wird die Anzeige dann vorgelegt. Da kann Dir aber Deine Polizei vor Ort oder ein Rechtsanwalt genaueres sagen, da ich als Privatperson auch keine Rechtsauskünfte geben darf! Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen, Gruß Juan

Nein, einen Kindergarten kann man nicht anzeigen. Man kann aber z.B. eine Erzieherin anzeigen. Suchen Sie doch Hilfe bei einem Anwalt.

Hallo, dazu muß ich erst wissen, warum die Anzeige erfolgen soll. Weil es sich um verschiedene Stellen handeln kann, an die man sich wegen problemen mit dem Kindergarten wenden kann.
Gruß

Erst mal ja, grundsätzlich könnte man meiner Meinung nach auch einen Kindergarten bzw. dessen Träger verklagen. Wegen der von Ihnen beschriebenen Angelegenheit bezweifle ich aber, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen würde. Einerseits, weil es nicht wirklich nachweisbar wäre und somit Aussage gegen Aussage stehen würde und adnererseits scheint mir zwischen den Pädagogen der Einrichtung und Ihnen ein grundsätzliches Kommunikationsproblem zu bestehen. Elternarbeit ist in einer Kita eines der mit wichtigsten Bestandteile einer gut funktionierenden Kita und wenn die Kommunikation zwischen den Eltern nicht gut funktioniert, können scheinbare Unterstellungen usw. entstehen. Ich finde jedoch, dass dies nicht über eine letztendlich im Sande verlaufende Anzeige geklärt werden kann sondern über Gespräche mit den entsprechenden Personen und zur Not zusätzlichen „Mithörern“ von Seiten des Trägers.

Hallo Maike,
da ich den Vorgang nicht kenne, kann ich Dir nur allgemeine Hinweise geben.
Wenn Du nachweislich verleumdet wurdest, kannst Du natürlich den Betreffenden anzeigen.
Eine Institution wird man schlecht anzeigen können wenn Einzelpersonen Fehler begangen haben.

Du solltest eine Anzeige nur in Betracht ziehen, wenn Du Dir Deiner Sache wirklich sicher bist.
Ein Verfahren kann teuer werden und sollte mit einem Fachmann (z.B. Juristen, Jugendamt, KITA Träger) zuerst besprochen werden.

Ich hoffe ich konnte etwas Hilfe bieten.

KITA

Hallo,
wen willst du denn anzeigen?? Allgemein den Kiga, oder eine bestimmte Person??
Allgemein schwierig.Eine best. Person kommt darauf an.
Müsstest du dir eine Rechtsauskunft von einem Rechtsanwalt einholen.

Gruss Claudia

Hallo Maike,

also prinzipiell würde ich zu erst mit der Leitung sprechen und mitteilen was passiert ist. Die Frage ist auch, um was für Unterstellungen es sich handelt. Wenn es z.B. um eine Kindeswohlgefährdung oder um das Wohl des KIndes geht und du von einer Erzieherin angesprochen wurdest ist es keine üble Nachrede, sondern der Versuch auf dich als Mutter zuzugehen. Die Erzieher haben ja nicht nur einen Betreuungsauftrag, sondern auch einen erzieherischen- und Bildungsauftrag. Außerdem müssen sie im Verdachtsfall die Eltern ansprechen, um evtl. Hilfestellungen anbieten zu können. Ohne nähere Informationen ist es schwierig dir helfen zu könne. Prinzipiell kann nur eine Person angezeigt werden, nicht die gesamte Einrichtung!
Mein Tipp versuch erstmal ein Gespräch zu suchen mit der Leitung, falls du da nicht weiterkommen solltest kannst du dich an den Träger wenden und/oder an das Jugendamt.

Da ich keine Juristin bin, kann ich dir das leider nicht beantworten.

Generell gilt, dass man jede natürliche und nicht-natürliche Person auch anzeigen kann, wenn diese sich nicht gesetzeskonform verhält und z.B. einem ein Schaden dadurch entsteht.

Die Frage ist die des Erfolges der Anzeige.

LG
Bettina

Hallo Maike,
einen Kindegarten an sich kann man nicht anzeigen. Aber die dort arbeitenden Menschen schon.
Dazu rate ich aber nur, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausprobiert wurden!

Zuerst aber würde ich mich, wenn ich Sie wäre, bei den Vorgesetzten beschweren:
Das kann entweder Pfarrer oder (Sozialamts-)Bürgermeister sein - je nachdem, ob es ein kirchlicher oder städtischen Kindergarten ist.

Was auch ein guter Ansprechpartner bei Streitfragen und Ungerechtigkeiten ist, sind die sogenannten Fachberater/innen. Da erfahren Sie vom Rathaus oder vom Pfarramt, welche Frau/welcher Mann für diesen Kindergarten zuständig ist und können bei denen dann (telefonisch) erzählen, wie es Ihnen ergangen ist.

Auch der Elternbeirat wird unter anderem deshalb gewählt, damit Eltern nicht alleine dastehen, wenn sie das Gefühl haben, dass hier etwas seltsam läuft.

Egal mit wem davon Sie reden: Ihre Kritik wird auf so einem Weg auf jeden Fall an die Kindergartenleiterin weiter gegeben und muss im Erzieherinnen-Team besprochen werden.

Was ich natürlich nicht einschätzen kann, ist die Frage, um die es überhaupt geht.

Aber ich weiß, dass viele Kränkungen im Zusammenhang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung passieren.
Vielleicht auch bei Ihnen?

Ein Beispiel:
In unserem Kindergarten musste eine Kollegin letztes Jahr eine Mutter darauf ansprechen, dass ihr Kind dauernd blaue Flecken und kleine Verletzungen hat. Die Mutter war unendlich wütend auf die Erzieherin: „Was denken Sie denn von mir! Mir zu unterstellen, ich würde mein Kind verletzen!!!“.
Dabei hat die Kolegin gar nichts unterstellt.
Sie hat nur erklärt, dass ihr die vielen blauen Flecken aufgefallen sind und sie nachfragen möchte, wie es dazu kommt.
Die Mutter war es, die sofort annahm, man denke, sie schlage ihr Kind.
Am Ende ging alles gut aus: Wegen der Nachfragen der Erzieherin wurde den Eltern klar, dass ihr Kind sehr, sehr oft stürzt, stolpert und an Möbel und Türkanten stößt. Daraufhin wurde es sehr gründlich ärztlich untersucht. Und es stellte sich heraus,dass es einen Innenohrschaden hatte, der zu Gleichgewichtsstörungen führte.
Dennoch, obwohl durch die Frage der Erzieherin dem Kind geholfen werden konnte, kann die Mutter seither nicht mehr unverkrampft mit der Kollegin reden - zu tief sitzt der damalige Schock.

Vielleicht hat man auch Sie auf etwas derartiges angesprochen? Unpassende Kleidung an kalten Tagen? Ungesundes Essen? Verletzungen Ihres Kindes? Eigenes Verhalten, das die Erzieherin vermuten lies, Sie könnten süchtig sein?
Dann muss ich Ihnen sagen: Erzieherinnen müssen deratige Dinge heutzutage mit Eltern ansprechen. Sie müssen! Zwischen den Kindergartenträgern und dem Sozialen Dienst wurden Verträge geschlossen, die verhindern sollen, dass man zu spät merkt, ob ein Kind womöglich in seelischer oder körperlicher Gefahr ist. Und seither müssen Erzieherinnen jedes denkbare Warnzeichen ernst nehmen und das Gespräch mit den Eltern suchen. Tun sie es nicht, landen sie vor Gericht, falls dem Kind später etwas zustößt, was sie vielleicht hätten verhindern können, wenn sie den Eltern geholfen hätten, rechtzeitig Hilfe und Rat zu finden.
Sollte es sich also um derartige Fragen handeln, durch die Sie sich ungerecht behandelt sehen, dann werden Sie vor Gericht keine großen Chancen haben: Ein Richter wird sagen, dass man im Ernstfall eher einmal eine Mutter kränkt, anstatt womöglich einer Familie/einem Kind in Not zu spät zu helfen.

Vieleicht geht es ja aber auch um ganz andere Themen. Dann sollten Sie, wie gesagt,erst die Vorgesetzten, den Elternbeirat oder die Fachberatung einschalten, bevor Sie vor Gericht ziehen.
Alles Gute!

Ernei