Hallo Maike,
einen Kindegarten an sich kann man nicht anzeigen. Aber die dort arbeitenden Menschen schon.
Dazu rate ich aber nur, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausprobiert wurden!
Zuerst aber würde ich mich, wenn ich Sie wäre, bei den Vorgesetzten beschweren:
Das kann entweder Pfarrer oder (Sozialamts-)Bürgermeister sein - je nachdem, ob es ein kirchlicher oder städtischen Kindergarten ist.
Was auch ein guter Ansprechpartner bei Streitfragen und Ungerechtigkeiten ist, sind die sogenannten Fachberater/innen. Da erfahren Sie vom Rathaus oder vom Pfarramt, welche Frau/welcher Mann für diesen Kindergarten zuständig ist und können bei denen dann (telefonisch) erzählen, wie es Ihnen ergangen ist.
Auch der Elternbeirat wird unter anderem deshalb gewählt, damit Eltern nicht alleine dastehen, wenn sie das Gefühl haben, dass hier etwas seltsam läuft.
Egal mit wem davon Sie reden: Ihre Kritik wird auf so einem Weg auf jeden Fall an die Kindergartenleiterin weiter gegeben und muss im Erzieherinnen-Team besprochen werden.
Was ich natürlich nicht einschätzen kann, ist die Frage, um die es überhaupt geht.
Aber ich weiß, dass viele Kränkungen im Zusammenhang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung passieren.
Vielleicht auch bei Ihnen?
Ein Beispiel:
In unserem Kindergarten musste eine Kollegin letztes Jahr eine Mutter darauf ansprechen, dass ihr Kind dauernd blaue Flecken und kleine Verletzungen hat. Die Mutter war unendlich wütend auf die Erzieherin: „Was denken Sie denn von mir! Mir zu unterstellen, ich würde mein Kind verletzen!!!“.
Dabei hat die Kolegin gar nichts unterstellt.
Sie hat nur erklärt, dass ihr die vielen blauen Flecken aufgefallen sind und sie nachfragen möchte, wie es dazu kommt.
Die Mutter war es, die sofort annahm, man denke, sie schlage ihr Kind.
Am Ende ging alles gut aus: Wegen der Nachfragen der Erzieherin wurde den Eltern klar, dass ihr Kind sehr, sehr oft stürzt, stolpert und an Möbel und Türkanten stößt. Daraufhin wurde es sehr gründlich ärztlich untersucht. Und es stellte sich heraus,dass es einen Innenohrschaden hatte, der zu Gleichgewichtsstörungen führte.
Dennoch, obwohl durch die Frage der Erzieherin dem Kind geholfen werden konnte, kann die Mutter seither nicht mehr unverkrampft mit der Kollegin reden - zu tief sitzt der damalige Schock.
Vielleicht hat man auch Sie auf etwas derartiges angesprochen? Unpassende Kleidung an kalten Tagen? Ungesundes Essen? Verletzungen Ihres Kindes? Eigenes Verhalten, das die Erzieherin vermuten lies, Sie könnten süchtig sein?
Dann muss ich Ihnen sagen: Erzieherinnen müssen deratige Dinge heutzutage mit Eltern ansprechen. Sie müssen! Zwischen den Kindergartenträgern und dem Sozialen Dienst wurden Verträge geschlossen, die verhindern sollen, dass man zu spät merkt, ob ein Kind womöglich in seelischer oder körperlicher Gefahr ist. Und seither müssen Erzieherinnen jedes denkbare Warnzeichen ernst nehmen und das Gespräch mit den Eltern suchen. Tun sie es nicht, landen sie vor Gericht, falls dem Kind später etwas zustößt, was sie vielleicht hätten verhindern können, wenn sie den Eltern geholfen hätten, rechtzeitig Hilfe und Rat zu finden.
Sollte es sich also um derartige Fragen handeln, durch die Sie sich ungerecht behandelt sehen, dann werden Sie vor Gericht keine großen Chancen haben: Ein Richter wird sagen, dass man im Ernstfall eher einmal eine Mutter kränkt, anstatt womöglich einer Familie/einem Kind in Not zu spät zu helfen.
Vieleicht geht es ja aber auch um ganz andere Themen. Dann sollten Sie, wie gesagt,erst die Vorgesetzten, den Elternbeirat oder die Fachberatung einschalten, bevor Sie vor Gericht ziehen.
Alles Gute!
Ernei