selbstverständlich müssen Sie nur die Nebenkosten bezahlen, die tatsächlich anfallen, und auch nur dann, falls dies so vereinbart wurde. Dies zumindest nach Schweizer Recht.
mfg
selbstverständlich müssen Sie nur die Nebenkosten bezahlen, die tatsächlich anfallen, und auch nur dann, falls dies so vereinbart wurde. Dies zumindest nach Schweizer Recht.
mfg
Hallo,
erstmal, das ich nicht meine Fachrichtung, da es sich um u.a. Versicherungsrecht handelt.
Aber wie kann der Vermieter mitteilen, das keine Glasversicherung besteht und trotzdem diese Versicherung in den Nebenkosten geltend machen? Wenn keine Vers. besteht, darf sie nicht geltend gemacht werden.
Umgelegt werden kann die Gebäudeversicherung auf die Bewohner des Hauses.
Glasversicherung ist teilweise in den Gebäudeversicherungen mit abgeschlossen, oder, wie ich es habe, mit meiner Hausratversicherung, incl. Glasversicherung.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und wünsche alles Gute, LG
Hallo Maike
ganz klare Antwort:
Nein, er darf keine Kosten einfordern, die nicht vorhanden sind.
Du hast außerdem das Recht Nebenkosten einzusehen.
D. h. dein Vermieter mußt dir die entsprechenden Unterlagen/Verträge somit die Kosten offenlegen.
Liebe Grüße
Heike
Sehr geehrte Wer-Weiß-Was-Nutzerin,
bei der Beschreibung Ihres Falls bleiben doch so viele Fragen offen, daß ich nicht klar darauf antworten könnte.
Im Mietvertrag ist festgelegt, welche Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, in der Regel nach dem Betriebskostenkatalog. Ansonsten dürfen natürlich nur Kosten abgerechnet werden, die auch angefallen sind. Als Mieter hat man ein Belegeinsichtrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas W., Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München
Liebe Ratsuchende,
der Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden und für die er einen Nachweis (Rechnung, Gebührenbescheid) hat. Den Nachweis muß er Ihnen auf Nachfrage zeigen.
Viel Glück!
Es geht um Mietrecht
Aber in jeder Nebenkostenabrechnung ganz bestimmt nicht!
Doch, wenn sie einmal geschrieben wurde u spaet nur die Betraege geändert.
…nein, das darf er nicht. Schauen Sie sich die original Rechnungen an, die auf der Nebenkostenabrechnung aufgezeigt sind und für die Ihr Vermieter Geld von Ihnen haben möchte.
Gruß Fred
Nein,denn das wãre sonst Betrug.
Mfg pete88
Vermutlich hat der Vermieter versehentlich „Glas“ geschrieben. Abrechnen kann er nur die tatsächlich gezahlte Versicherungsprämie und die muss er ja auch nachweisen können. Schummeln ist eigentlich nicht möglich.
Wenn Du Zweifel hast, lass Dir doch die Prämienrechnung zeigen.
Gruß
Udo
Hallo,
der Vermieter darf Kosten in die Betriebskostenabrechnung nur aufnehmen, wenn er diese auch tatsächlich aufgewendet hat.
Es gilt für Mieter generell, sich alle Kostenpositionen mit Belegen nachweisen zu lassen.
Nur auf Grund möglicher Umlagerechte können keine Forderungen an den Mieter begründet werden; also passen Sie gut auf!
Gruß suver
Eindeutig NEIN! Wie kann der Vermieter auf so eine Idee kommen. Man kann nur Kosten geltend machen, die man auch hat.
Auf jeden Fall die NKL-Abrechnung bemängeln.
Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG