Mein Vermieter behauptet, dass er für die Wohnung keine Glasversicherung hat, darf er trotz dem das Geld für diese Versicherung in den Nebenkosten Kassieren?
Diese Aussage ist ja wohl ein Widerspruch in sich selbst.
Wenn er dies tut, muss er es in der Jahresabrechnung belegen. Tut er das nicht, kann man diesbezüglich innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen. Der Vermieter ist zur Akteneinsicht verpflichtet.
Lg
hallo meike,
das ist mal ne einfache anfrage:
SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT!!
alles gute,
udo
Es geht um Mietrecht
Das wahr so unser Fensterglas im Schlafzimmer ist kaputt und wir haben nichts gemacht wir sind am Abend ganz normal ins Bett gegangen und am Nesten morgen aufgestanden und dann wahr das Fensterglas kaputt. Dann hatten wir unser Vermieter gleich an demselben Tag angerufen und ihn informiert, er sagte am Telefon, das er für diese Wohnung keine Glasversicherung hatte, mir mussten das selber zahlen. Ob wohl wir nichts gemacht haben.
Es geht um Mietrecht
Das wahr so unser Fensterglas im Schlafzimmer ist kaputt und wir haben nichts gemacht wir sind am Abend ganz normal ins Bett gegangen und am Nesten morgen aufgestanden und dann wahr das Fensterglas kaputt. Dann hatten wir unser Vermieter gleich an demselben Tag angerufen und ihn informiert, er sagte am Telefon, das er für diese Wohnung keine Glasversicherung hatte, mir mussten das selber zahlen. Ob wohl wir nichts gemacht haben. .
> Mein Vermieter behauptet, dass er für die Wohnung keine Glasversicherung hat, darf er trotz dem das Geld für diese Versicherung in den Nebenkosten Kassieren?
NEIN !
Für welche Versicherungen bezahlt denn der Mieter überhaupt seinen Anteil über die Betriebskosten? So lange Sie nicht schreiben, wie die Versicherungen heißen, dürfen Sie keine Antwort erwarten.
Das ist wieder ein ganz anderes Thema. Ein Fenster geht ja nicht von alleine „kaputt“. Sofern Ihr eine entsprechende Hapfpflichtversicherung besitzt, könnte diese greifen.
Lg
Es geht um Mietrecht
Dar steht in der Nebenkostenabrechnung Versicherung (Brand - Haftpflicht - Wohngebäude - Glas-) Gesamtbetrag 1,391.43€ Betrag 118.65€ und wir alle haben von diesem Vermieter biss jetzt noch nicht raus bekommen von den Nebenkosten. Wir Wohnen schon 4 Jahre in dieser Wohnung.
Dann lassen Sie sich vom VM die Versicherungspolice zeigen. Und wenn dort auch Glasbruch versichert ist, dann muss die Versicherung auch solche Schäden regulieren. So einfach ist das.
Das hat aber mit Mietrecht wenig zu tun, sondern eher damit, dass sich die Mieter nicht durchsetzen und sich vom Vermieter über den Tisch ziehen lassen, wenn Ihr Vorwurf stimmt.
Es geht um Mietrecht
Ok das mache ich morgen und was mache ich dann, wenn er keine Glasversicherung hat? Muss er mir das Geld dann zurück, zahlen an alle Mieter die in dem Haus Wohnen? Das sind nehmlich 6 Parteien!
Vermutlich berechnet er die Gebäudeversicherung. Diese gibt es mit und ohne Glasversicherung. Die Gebäudeversicherung muss der Vermieter haben.
Gruß
Udo
Hallo,
natuerlich darf er nur Kosten abrechnen, die tatsächlich entstehen. Vielleicht meint er eine Gebaeudeversicherung.
Lieben Gruss
mönsch meike,
jetzt wird´s schwierig: da zu vermuten sein wird, dass ihr etwas damit zu tun haben müsstest und wenn dann der vermieter die instandsetzung macht, darf er dies auch in rechnung stellen. mehr vermag ich nciht zu sagen. sollte jemand von euch bafög, algII beziehen könnt ihr mit einem beratungsschein für 10,- einen anwalt für eine beratung aufsuchen. bei der verbraucherzentrale wird dies vermutlich 20,- kosten. beim mieterverein müsstet ihr eintreten.
viel glück.
udo
Es geht um Mietrecht
Dann darf er aber dann nur die Wohngebäude Versicherung kassieren und nicht Glas, weil es steht, ja Versicherungen (Brand - Haftpflicht - Wohngebäude - Glas -) gesamt: 1,397.43€
Ihr Betrag 118.65€
Es geht um Mietrecht
Dann darf er aber dann nur die Wohngebäude Versicherung kassieren und nicht Glas, weil es steht, ja Versicherungen (Brand - Haftpflicht - Wohngebäude - Glas -) gesamt: 1,397.43€
Ihr Betrag 118.65€ .
Kindergarten
Ich habe noch eine Frage kann man einen Kindergarten? Geht das Überhaupt?
Kindergarten
Kann man überhaupt einen Kindergarten anzeigen?
Hallo,
auf welcher Grundlage will denn der Vermieter Ihnen die Kosten in Rechnung stellen, wenn er keine Glasversicherung hat? Sie haben das Recht einen Nachweis über die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten zu verlangen. Müssen allerdings die Kosten für die Rechnungskopien bezahlen.
MfG P. Kunze
Hallo,
lassen Sie sich doch eine Kopie der Versicherungsunterlagen zukommen, dann sehen Sie den Betrag, vielleicht ist es nur ein Schreibfehler der Abrechnung.
Lieben Gruss