Es geht um s.g. "Recht auf Lich" in Österreich

Ob das Recht nur bei zwei verschiedenen Nachbar-Eigentümer und Grundstücken anwendbar ist? Was ist mit „negativen Immissionen“ in einer Blockhäuser-Siedlung auf einem gemeinsamen Grundstück, die dem selben Eigentümer (z.B. Genossenschaft) gehören? Darf auch ein Mieter aus dem Siedlung Anspruch auf Untersagung (ABGB § 364 Art. 2 u. 3) gegenüber Eigentümer des Grundstücks geltend machen?

Hallo!

Es gibt unter gewissen Umständen durchaus auch Ansprüche des Mieters gegen Dritte. Primär richten sich die Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter. Die Ansprüche richten sich nach dem Mietvertrag.

Gruß
Tom

Hallo Tom! Danke für deine Antwort! Was kann man (als Beispiel) unter „gewisse Umstände“ verstehen?

LG Wikaariela