Haben Telekommunikationsunternehmen das Recht Verträge ausschließlich per Lastschriftverfahren zu akzeptieren und muß der Kunde es hinnehmen das die Abbuchungen willkürlich vorgenommen werden, also z.B. 2 mal innerhalb kurzer Zeit?
Ist das Unternehmen nicht verpflichtet genau aufzuschlüsseln wofür welche Kosten entstehen und sich dies nicht nur für „Premiumabrechnungen“ (Rechnung erfolgt schriftlich und ist kostenpflichtig) vorzubehalten?
Danke
DJ