Hallo, wer weiß ob Kindergeld (Kind ü18) bei einem nicht schulischem Praktikum weiterhin gezahlt wird, oder wird es dann eingestellt? Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
leider keine Ahnung.
Viel Glück
Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen
Mfg
Erich
Die Kindergeldfortzahlung bei einem Praktikum
Das Praktikum, auch in Vollzeit absolviert, kann bei der Fortzahlung des Kindergeldes angerechnet werden, wenn es zur Berufsausbildung des volljährigen Kindes gehört. Eine Fortzahlung ist hier bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Wichtig ist jedoch, dass die Einkommensgrenze von momentan 8.004 € im Jahr nicht überschritten wird. Ist die Vergütung der Berufsausbildung und des Praktikums höher, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.1
Bei der Berechnung des Jahreseinkommens können Sie jedoch Werbungskosten vom Einkommen abziehen, sodass sich dieses wieder herunter reduziert. In kritischen Fällen können Sie sich so manchmal den Anspruch auf die Leistung trotz des Praktikums während der Berufsausbildung erhalten.2
Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und beginnen nun ein Vollzeitpraktikum, können Sie ebenfalls noch das Kindergeld weiterhin beziehen, da dieses Praktikum als Ausbildungsdienstverhältnis anzusehen ist. Hier entfällt auch die 20-Wochenstunden-Regel, wenn Sie nicht länger als über einen Zeitraum von 2 Monaten über 20 Stunden arbeiten.3
Absolvieren Sie Ihr Praktikum im Ausland, um Ihre Sprachkenntnisse auszubilden, was für Ihren späteren Beruf wichtig ist, steht Ihnen auch während des Auslandaufenthaltes das Kindergeld zu.4
Wichtig ist, dass Sie die Kindergeldkasse immer rechtzeitig über jede Veränderung informieren, damit diese Ihren Anspruch überprüfen kann.
Hallo Karl,
Vielen Lieben Dank für die hilfreiche Antwort und die ausfürlichen Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
HereIamAgain
Hallo gold-marie,
trotzdem vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
HereIamAgain
Hallo Erich-Max,
danke trotzdem.
Mit freundlichen Grüßen
HereIamAgain