Guten Tag,
wie verhält sich die rechtslage in eime Kindergarten mit teizeitkräften.Im Notfallplan steht,dass in Notfällen Kollegen einspringen müssen. Kann man sich weigern weil es evtl der freie tag ist?
Hallo,
wie verhält sich die rechtslage in eime Kindergarten mit
teizeitkräften.Im Notfallplan steht,dass in Notfällen Kollegen
einspringen müssen. Kann man sich weigern weil es evtl der
freie tag ist?
was steht denn im Arbeitsvertrag? Sind da die Wochentage festgeschrieben?
.m
Hallo
Naja, alleine das Wort „Notfall“ dürfte schon mal darauf hindeuten, daß der AG hier einen weitaus größeren Spielraum im Hinblick auf sein Direktionsrecht hat. Pauschal kann man das schwer sagen. Es käme auf die konkreten Umstände und die Schwere des Notfalls an. Wenn im Kindergarten 50% der Belegschaft krankheitsbedingt ausfallen und der AG die Wahl hat, entweder eine ganze Gruppe Kinder unbeaufsichtigt auf dem Spielplatz verrotten und verunfalllen zu lassen oder seine Teilzeitkraft einspringen zu lassen… was glauben Sie selber, müsste die Teilzeitkraft einspringen?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Notfallplan heißt im Falle eines NOTFALLS.
In so einem Fall darf der AG sogar seine Angestellten aus dem Urlaub zurückpfeifen (er muss dann allerdings die dadurch entstehenden Kosten tragen).
Anders ausgedrückt:
Nein, der AN kann sich nicht weigern (wenn er keinen ausreichenden Grund hat), hat aber Anspruch auf einen „Ersatztag“.
Hat AN also MO immer frei und muss diesmal arbeiten (weil Notfall), dann muss ein anderer Tag der Woche frei gegeben werden. Wenn dies erst eine Woche später möglich ist, hätte AN dann Anspruch auf 2 freie Tage (als Beispiel).
Gruss