Hallo,
…die geschlechtsspezifische Diskriminierung im StGB:
StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich dachte, diese Episode der Rechtsgeschichte hätten wir hinter uns. Kann mir hier jemand erklären, warum nur Männer bez. Exhibitionismus mit Strafe bedroht werden?
Gruß Stefan
halbernste Antwort
Hai, Stefan,
Ich dachte, diese Episode der Rechtsgeschichte hätten wir
hinter uns. Kann mir hier jemand erklären, warum nur Männer
bez. Exhibitionismus mit Strafe bedroht werden?
…weil bei Frauen alles „unter Putz“ liegt und daher nur begrenzt exhibitioniert werden kann…
Grinse-Gruß
Sibylle
vollernste Erwiderung 
Moin Sibylle,
…weil bei Frauen alles „unter Putz“ liegt und daher nur
begrenzt exhibitioniert werden kann…
Nun, meine körperlichen Reaktionen beim Betrachten dieses „unter Putz“ sprechen da aber eine andere Sprache 
Aber mir ist mittlerweile selbst eine mögliche Erklärung eingefallen…evtl. kann ein Gelehrter seinen Senf dazu geben:
Ist es möglich, daß mit dieser Vorschrift bestraft werden soll, daß das Opfer Vergewaltigungsängste haben könnte?
Aber auch dann wäre sie überholt, denn Handlungen gegen die sex. Selbstbestimmung können auch Frauen begehen. Und mir fallen da so einige Vertreterinnen des „schwachen“ Geschlechts ein, die mir durchaus Angst machen könnten…
Gruß Stefan
Aber, Stefan,
wollte man diese gesetzliche Vorschrift auch auf Frauen ausdehnen (der Political Correctness wegen), könnten Playboy, Hustler, Peeshows, Varietees und Nachtclubs dichtmachen.
Bedenke den wirtschaftlichen Schaden!
Im Ernst. In der Regel reagieren die Opfer des Exhibitionisten ja eher verschreckt und fühlen sich bedroht. Dazu kommt, dass diese Handlung wohl auch eher in dunklen, schaurigen Ecken stattfindet. Wie ich irgendwo mal gelesen habe ist genau dieses Auslösen von Angst auch der Beweggrund für die Tat. Der Täter weidet sich am Entsetzen des Opfers. Meiner Meinung nach ist da auch weniger Strafe als Behandlung angesagt.
Gruß
Eckard.
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Hai, Stefan,
Nun, meine körperlichen Reaktionen beim Betrachten dieses
„unter Putz“ sprechen da aber eine andere Sprache 
Du wirst blaß, kalter Schweiß bricht Dir aus und Du fängst an zu kreischen? 
Ist es möglich, daß mit dieser Vorschrift bestraft werden
soll, daß das Opfer Vergewaltigungsängste haben könnte?
Na, ich weiß nicht, ich glaube eher, daß das tatsächlich damit zusammenhängt, das Frauen eben nix so recht „zum Vorzeigen“ haben…
Aber auch dann wäre sie überholt, denn Handlungen gegen die
sex. Selbstbestimmung können auch Frauen begehen. Und mir
fallen da so einige Vertreterinnen des „schwachen“ Geschlechts
ein, die mir durchaus Angst machen könnten…
Ich halte den Paragraphen komplett für überholt - ich hab bei den zwei Exhibis, die mir bisher über den Weg liefen, nur angefangen, breit zu grinsen und blöde Kommentare abzugeben - die Armen haben sooo enttäuscht ausgesehen. Besonders leid tat mir im Nachhinein der, der sich in meinen Kindertagen in unserer Gegend rumgetrieben hat: zuerst hat ihn ‚ne Freundin von mir gesehen. Die hat sich sofort umgedreht und ist davongerannt - allerdings nicht aus lauter Angst, sondern weil sie uns geholt hat und wir haben dann zu zehnt um den Knaben rumgestanden… „Zeig mal!“, "Traust Dir wohl nich‘?", „Memme!“, „Mach schon, Feigling!“, „Ach, ist der niiiiedlich…“
Ich denke, daß aufgeklärte Menschen sich von nackten Tatsachen nicht schrecken lassen und kann die Aufregung um solche Fälle nicht nachvollziehen - aber das ist wieder mal meine persönliche Meinung.
Gruß
Sibylle
hi,
vielleicht, weil sich ein mann über eine exhibitionistische frau am waldesrand freuen würde?
ich meine, bis auf wenige ausnahmen (bestimmte frauenbilder schwirren in meinem kopf herum), sollte man das annehmen dürfen, oder?
halbernste grüsse auch
vom showbee