'Es gilt das Datum des Poststempels'

Hallo,

ist es richtig, daß die Mitarbeiter am Postschalter verpflichtet sind, einen deutlich lesbaren Poststempel abzuliefern, da es sich doch um ein Sigel handelt?

Diese Frage interessiert mich seit gestern brennend, da mir genau das nicht passiert ist. Ich bat um einen neuen, lesbaren Stempel, die Mitarbeiterin hat das äußerst pampig verweigert und per Hand selbst mit Kugelschreiber das Datum in den Stempel reingeschrieben! Sie wollte partout nicht noch mal stempeln!

Das abgestempelte Dokument ist für mich sehr wichtig, ich habe jetzt keinen echten Nachweis mehr. Was ist von der Postmitarbeiterin zu halten, gegen welche Verordnungen hat sie verstoßen? Was kann ich tun?

Danke und Gruß
Marlene

Hi!
Wenn Dir der Einlieferungsstempel so wichtig ist, warum nutzt Du dann den standardierten Brief und kein Einschreiben, auf dem dann genauestens vermerkt ist, wann Du das Schreiben abgeschickt hast und zusätzlich hast Du noch die Sicherheit, dass das Schreiben beim Empfänger auch angekommen ist, was beim Standardbrief im Zweifelsfall nicht nachzuweisen ist.
Gruß,
Phlippo!

Hallo Phlippo,
deine Antwort deutlich am Thema vorbei. Außerdem habe ich nirgends erwähnt, daß ich einen ‚standardisierten‘ Brief verwendet habe. Die Thematik hat nichts mit der Art der Sendung zu tun. Lies noch mal meine Frage, dann wirst du merken, daß es mir in erster Linie um gesetzliche Verordnungen o.ä. geht. Trotzdem danke!

Gruß Marlene

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Hallo Marlene,

zunächst einmal muss ich dich darauf hinweisen,das der sogenannte „Briefstempel“ kein Siegel ist…
Mit dem Briefstempel wird lediglich die aufgeklebte Gebührenmarke entwertet.
(Wir haben nämlich nicht mehr die Deutsche Bundespost/Deutsche Post,deren „Schlagstempel“ noch als „Gerichtsverwertbar“ galten,weil von
Bundesbeamten benutzt.Es gibt mittlerweile ja auch jede Menge Private Postdienste,die ähnliche „Tagesstempel“ verwenden).

Nach den „Allgemeine Geschäftsedingungen der Deutschen Post Brief
NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL“ sowie den dazugehörigem Leistungsverzeichnis „Preisliste 01.Juli 2004“ hast du nur noch bei bei den Zusatzleistungen „Einschreiben“ und „Nachnahme“ ein Anrecht auf eine „Besondere Einlieferungs-Bestätigung“ in Form eines EDV-Ausdruckes.Diese „Bestätigung“ ist auch viel besser als der
„Tagesstempel“ da sie nämlich auch die genaue Uhrzeit enthält.

Mfg

Frank

Hallo Frank,
ganz herzlichen Dank für deine Info!! Genau so wollte ich es wissen, denn ich war tatsächlich der Meinung, es ist mit dem Poststempel als Siegel heute immer noch so wie ‚früher‘. (Demnach habe ich mich neulich auf dieser privaten Poststelle ganz umsonst aufgeregt).
Aber jetzt kenne ich ja die Unterschiede!

Viele Grüße
Marlene

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