Hallo,
bei mir hat es gestern gebrannt in der Küche, ein Topf hat die Dunstabzugshaube in Brand gesetzt, die ist echt ausgebrannt. Sonst ist nichts passiert - ausser viel Ruß. Meine Nachbarin hat mir nun gesagt, es hätte keinen Sinn das zu melden, weil ich nicht aus der Küche darf, wenn ich einen Topf aufsetze (ich war in der Waschküche, die zur Wohnung gehört, aber eine Treppe tiefer ist). Die Versicherung würde sowie wegern Fahrlässigkeit ablehnen. Hat das Sinn, den Schaden zu melden und welche Versicherung ist da zuständig, die Hausrat oder die Gebäudeversicherung?
Danke für eure Antworten,
Estefania
Hallo Estefania,
ist die Küche deine oder gehört sie dem Vermieter? Ansonsten wäre es erst einmal die Hausratversicherung.
Ablehnen kann sie immer noch. Sie darf aber nur, wenn dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das hängt nun wiederum erheblich vom zeitlichen Moment deiner Abwesenheit und auch von den auf dem HErd befindlichen MAterialen ab. Also einfach so schildern, wie es war. Was kannst du verlieren?
Gruß
Marco