Hallo,
Ich sehe wir sind uns einig. Nur wenn du dein Ausgangsposting
mal Satz für Satz durchliest wirst du sehen dass das da anders
steht.
Damit siehst Du aber auch, dass Schuld im Prinzip eine Sache der Definition ist. Die Schuld bleibt bei den verstorbenen Schuldigen and uebertraegt sich nicht auf die Lebenden, denen man auch somit keine Verantwortung fuer jene Schuld geben kann. Nur das meinte mein Ausgangsposting.
Meine Frage ab wann die Schuld nicht mehr ist. Das hat mit
Strafe wenig zu tun.
Gehen wir es mal ueber den Begriff an sich an. Schuld bedeutet, dass ich jemandem etwas schulde. Im Falle eines Verbrechens schulde ich jemandem (z. B. der Gesellschaft) Wiedergutmachung.
Im Falle einer Koerperverletzung bezahle ich z. B. ein Schmerzensgeld und gehe zudem fuer einige Zeit u. U. ins Gefaengnis. Hinterher ist meine Schuld beglichen. Ich schulde der Gesellschaft (oder dem Opfer) keine Wiedergutmachung mehr. Ich schulde dem Opfer keinen Ersatz, keine Entschuldigung mehr. Ich bin frei von Schuld. Schulde ich jemandem nichts, bin ich also nichts schuldig. Nicht schuldig in einem Wort -> unschuldig. Die Schuld wurde mit der Strafe ausgeglichen und besteht somit nicht mehr.
Du hast recht, wenn man es von einem eher lebensweisheitlichen Standpunkt aus betrachtet. Dann bleibt Schuld bestehen.
Gruß
tigger