Vor einiger Zeit ist mir in einem Katalog ein scheinbarer Tipfehler aufgefallen. Ich verallgemeinere den Sachverhalt, damit man nicht gleich die Firma identifizieren kann. Mich störte, daß in der Nähe von Lebensmitteln Methanol, eine andere, wenn auch giftige Alkoholart, verwendet wird.
Per email schrieb ich an die Firma, daß sie Methanol gegen Ethanol = Spiritus auswechseln sollen. Keine Antwort! Da wurde ich sauer! Man muß wissen, daß die Verwendung von Methanol schon zu tödlichen Unfällen geführt hat und in der Apotheke idR nicht die Substanz an Privatpersonen abgegeben werden darf. Ich schrieb ein Brieferl an das Gesundsheitsamt und wies auf den Fehler im Katalog hin. Ergebnis, kurz und knapp. Die Gewerbeaufsicht hat der Firma den Vertrieb des Produktes, wenn dabei Methanol verwendet wird, verboten.
Positiv überrascht hat mich dabei, daß die verschiedenen, mit dem Thema befaßten Ämter, mich mehrmals angerufen haben und den aktuellen Sachstand berichteten. Man war von Anfang an der gleichen Meinung wie ich. Nur ich dachte, daß man mit einem Anruf bei der Firma das Thema gleich erledigen könnte. An ein förmliches Untersagungsverfahren hatte ich nie im Traum gedacht. Es war vielleicht auch im Nachhinein besser so, denn so bekommen auch die Firmen klar gemacht, daß man mit Verbraucherinteressen nicht spielen darf.
Ergänzend dazu den Hinweis. Bei Lebensmitteln sollte kein Verbraucher auch nur die geringste Abweichung vom Erlaubten dulden. Denkt nur an BSE und wss nun in England los ist.