Es regnet

Hallo,

es war einmal
Familie W aus G beauftragte Fa. R aus H am 19. Jahrestag des Berliner Mauerfalls, eine vorher durch die Fa. B aus D mit dem Rohausbau versehene Nasszelle wasserdicht zu wachen und zu fliesen.

Herr R aus H machte sich sogleich mit Eifer ans Werk und führte diese weitergehenden Arbeiten aus. Im Nachgang (und nach erfolgter Begleichung der Rechnung) stellte sich heraus, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß waren; es regnete alsbald im darunter liegenden Stockwerk.

Herrn R aus H ereilte im neuen Jahr das „Managersyndrom“ ‚Burn-Out‘ und begab sich in teilstationäre fachärztliche Behandlung, die das volle erste Quartal (ca. Weihnachten bis Ostern) andauerte.
Auf Grund nicht nur dieser Tatsache verbuchte die Fa. R aus H im gleichen Zeitraum keine Aufträge und beschäftigt sich mit dem Thema Insolvenz.

Familie W aus G zahlte guten Glaubens vor Beginn der „Regenzeit“ 2600 Taler an Herrn R aus H. Nun fordert Fam. W aus G 2000 Taler zurück. Die Differenz in Höhe von 600 Talern ergibt sich aus den Kosten für ein Warmwasseraufbereitungsgerät und Anschlussleitungen. Eine Detailrechnung legte Fa. R aus H nie vor. Es gab nur eine Rechnung über 2600 Taler ‚pauschal‘ für Material und Lohn.

Wie müßte Fam. W aus G nun juristisch korrekt vorgehen?

mit freundlichen Grüßen,
HWW

Hallo,zuerst müsste doch mal festgestellt werden WARUM es in der Unterwohnung „regnet“.Ob wirklich „Pfusch am Bau“ vorliegt oder der Eigentümer der Nasszelle seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat und z.Bsp. die Silikonfugen gerissen sind.
Ansonsten werdet ihr bei einer Insolvenz des Unternehmers wohl das nachsehen haben und auf eigene Kosten das Bad sanieren.Einem nackten Mann kann man nicht mehr in die Taschen greifen.