Es sollte verpflichtend sein,

diesen

http://www.jurawiki.de/VRI

link (entdeckt bei den „empfehlenswerten Seiten“ vor dem Posten einer Frage in diesem Brett zu lesen. 80 % der Postings würden dadurch wohl entfallen. Oder? (Damit´s ´ne Frage ist).

Ciao, Wotan

Gegenargumente
Hallo!
Auch wenn der Link in einzelnen Fällen nützlich sein kann, habe ich doch Einwände:

  1. Meine größten Bedenken: Eine offene Plattform ist nie davor gefeit, dass darin kompletter Unsinn verbreitet wird. Die Qualität der Artikel und Autoren ist höchst unterschiedlich. Auch Wikipedia beinhaltet eine Menge falscher Aussagen.
  2. Ohne den Laien nahe treten zu wollen, glaube ich nicht, dass sie mit allgemein gehaltenen kurzen Standardaussagen auch nur halbwegs etwas Praktisches anfangen können. Um z.B. vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln beurteilen und voneinander abgrenzen zu können, bedarf es mehr als der Wiedergabe von Definitionen.
  3. Die Gefahr besteht, dass eine bestimmte grundlegende Aussage „passt“ und die Frage daher beantwortet erscheint, obwohl bei vollständiger rechtlicher Würdigung andere (Spezial-)Bestimmungen zum Tragen kommen, die ein völlig anderes Ergebnis liefern.
    Meines Erachtens ist die kurze Schilderung des Sachverhalts in den meisten Fällen unabdingbar, um eine seriöse und vor allem vollständige Antwort auf juristische Fragen zu bekommen. Jurawiki wird wohl nur bei ganz einfachen Standardfragen (und auch da nur eingeschränkt - siehe 1.) hilfreich sein.
    Grüße, Peter

Ich habe ein Rechtslexikon (Brockhaus / Alpmann; recht empfehlenswert, by the way). Man könnte sagen: So ein Lexikon ist die professionelle Umsetzung eines Wikis :wink:

Wenn ich so durch mein Rechtslexikon blättere, habe ich doch große Zweifel daran, dass jemandem, der keine Vorkenntnisse hat, damit wesentlich geholfen wäre. Denn eine Begriffserklärung besteht oft aus anderen Begriffen, die erst einmal definiert werden müssten. Und wie außerdem schon zutreffend gesagt wurde: Es zu verstehen, heißt mehr, als nur die Definition zu kennen.

Auch wurde sehr zutreffend gesagt, dass die Gefahr meistens ist, etwas zu lesen und zu denken: „Passt, das ist mein Fall“, obwohl es dann doch nicht so ist. Ich erinnere mich an meine erste Strafrechtshausarbeit. Als ich im Rahmen des Diebstahls die Fremdheit einer gestohlenen, aber weiterverkauften Sache prüfen musste, stieß ich auf einen „identischen“ Fall: Dort war der Käufer Eigentümer geworden. Na ja, der Fall war nicht ganz identisch, denn der ursprüngliche Eigentümer hatte dem Täter die Sache selbst ausgehändigt. Dieser Kleinigkeit hätte ich keine Bedetung beigemessen, aber in dem Moment kannte ich ja auch § 935 BGB noch nicht.

Noch anders gesagt: Was die meisten hier eher bräuchten als ein Rechtslexikon, wäre ein Rechtsratgeber. Das ist aber was ganz anderes. Und um ehrlich zu sein: Ich bin in Sachen Jura kein blutiger Anfänger, aber trotz Rechtslexika, Lehrbücher und Kommentare frage ich das eine oder andere gern mal nach.

Levay

Schwachfug, die Titelwahl
Hallo,
psychologisch gesehen der Schwachsinn schlechthin.
Die Fehler beginnen bereits bei der Wahl der Negativtitel.
Die prägen sich besonders ein.
Damit die falschen Aussagen
Gruß
T-Bird

Bitte nicht als persönlichen Angriff sehen - Wotan, Peter, drambeldier

  • sondern gegen die Art der Darstellung