Es tropft durch die Decke

Hallo an alle,

angenommen ein Mieter hat festgestellt, dass Wasser auf seinen NEU gekauften Schrank tropft - und zwar durch die Decke vom Nachbarn darüber. Angenommen nun, dieser Mieter hat sich mit dem Nachbarn unterhalten und festgestellt, dass das Wasser immer dann tropft wenn der Nachbar duscht.

Der Mieter hat den Vermieter 2 mal im laufe von 3 Wochen mdl. darauf angsprochen - nach 3 Wochen dann schriftlich per Einschreiben um Reparatur gebeten und einer Frist von 2,5 Wochen gesetzt sowie auf den Schaden am neu gekauften Schrank (6 Monate alt, mit Rechnung) hingewiesen. Mieter hat auch seit 3 Wochen Plastikschüsseln auf dem Schrank stehen, welche das Wasser auffangen sollen um größeren Schaden am Schrank zu vermeiden (Wasserflecken sind bereits am Schrank vorhanden).

1 Woche nach dem Einschreiben (4 Wochen nachdem der Vermieter zum erstem mal darauf angesprochen wurde) hat der Vermieter es repariert und meinte jetzt ist alles wieder gut - wunderbar, denkt der Mieter.

2 Wochen nach der „Reparatur“ stellt der Mieter fest, es tropft WIEDER durch die Decke. Also fragt er beim Nachbarn nach, was denn repariert wurde … „nichts“, sagte der Nachbar, „nur 2 Fliesen die ab waren, wurden wieder aufgeklebt“. Verdichtet wurde nichts, nach Aussage des Nachbarn. Nun spricht der Mieter den Vermieter wieder darauf an und erklärt ihm, dss es wieder durch die Decke auf den Schrank tropft- das zwar 2 Wochen lang nicht passiert ist, aber das Problem nun wieder auftritt. Der Vermieter meinte er hätte momentan keine Zeit sich darum zu kümmern, es war doch vor 1 Woche noch in Ordnung…

Wochenlang Plastikschüsseln auf dem Schrank stehen zu haben ist nicht die Lösung. Den Schrank wegschieben geht leider nicht, wegen der Raumaufteilung. Was kann der Mieter noch tun um den Vermieter um schnellst mögliche Reparatur zu „drängen“?

PS: Falls das eine Rolle spielt, der Schrank wurde im April 2007 für über € 900,00 erstanden und ist ein Unikat und so nicht wieder beschaffbar.

Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,

eigentlich ist das nicht schwer. Die Mängelanzeige beim Vermieter und die Aufforderung den Mangel zu beheben sind schon der richtige Lösungsansatz, bedürfen aber der Ergänzung. Denn leider ist es bei manchen Vertragspartnern immer wieder notwendig diese zu motivieren, sprich ihnen die Folgen vor Augen zu führen.

Dementsprechend sollte man nun dem Vermieter - leider erneut - den Mangel anzeigen und zur Beseitigung binnen 10 Tagen auffordern. (Solche Briefe immer per Einwurfeinschreiben). Darüber hinaus sollte man sowohl mit Mietminderung als auch mit Selbstvornahme, also der Beauftragung eines Fachmanns mit der Reparatur und Abzug der Kosten von der Miete drohen. Darüber hinaus sollte man von einem Möbelschreiner/Restaurateur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schrankes einholen und dem Schreiben mit Hinweis auf eine entsprechende Schadensersatzpflicht beifügen.

Nicht zuletzt sollte man für den Fall, dass es hart auf hart kommt, was nach meiner Erfahrung in vielen Mietrechtsstreitigkeiten der Fall ist, weil jeder denkt ihm geschieht Unrecht, ausreichend Beweissicherung betreiben. Schäden am Schrank fotografieren und vom Fachmann begutachten lassen, das durch die Decke tropfen fotografieren oder filmen bzw. unabhängige Zeugen dazu holen, die Aussage des Nachbarn, dass nichts repariert wurde schriftlich wohlmöglich als eidesstattliche Versicherung einfordern, etc.

Ja und dann, hoffen und beten das alles auch ohne Gerichtsverfahren gut ausgeht :wink:

für den schaden am schrank kommt ggfls. die haftpflichtversicherung des mieters von oben auf!

Viele Dank !!

Aber :

Darüber hinaus sollte man sowohl mit Mietminderung als auch
mit Selbstvornahme, also der Beauftragung eines Fachmanns mit
der Reparatur und Abzug der Kosten von der Miete drohen.

… hier liegt das Problem. Die Reparatur müsste ja in der Wohnung des Nachbarn erfolgen. Der Mieter kann keinen Fachmann / oder Selbstvornahme machen, wenn der Nachbar zum Beispiel „keinen Ärger mit dem Vermieter“ wünscht und sich gegen jegliche Massnahmen steubt.
Der Schaden selber tritt ja nicht bei ihm auf, sondern in der Wohnung darunter wo es tropft :frowning:

Wie hoch könnte solche Mietminderung aussehen? 5%? 10%?

Danke

Grüße
Jasmin

für den schaden am schrank kommt ggfls. die
haftpflichtversicherung des mieters von oben auf!

Ja, aber wenn das z.B ein junges Pärchen ist (18 und 21 Jahre alt) und keinerlei Versicherung hat?
Und wieso sollten die dafür aufkommen? Die können doch nichts für den Mangel der Wohnung.
Duschen müssen sie. Es gibt nur eine Duschkabine und keine Wanne.

Gruß
Jasmin

Hallo Jasmin,
habe mir alle Antworten soweit durchgelesen, insgesamt gesehen folgendes:

Mein Kumpel Felix hatte etwas ähnliches, spricht also aus erfahrung.
Wenn der fiktive Vermieter diesen Mangel nicht beseitigen läßt, schießt er sich selbst ins Knie! Es geht ja auch um die erhaltung und Pflege von Bausubstanz.
Der Felix sagt, das der Obermieter hier auch gar nichts mit zu tun hat; schließlich hat er ja (anscheinend) keine Armatur oder Abfluss ausgewechselt (sonst ja).
Anscheinend ist dies ein Mangel den die Versicherung des Vermieters bezahlen muß…sagt Felix.
Dafür werden ja auch Betriebskosten bezahlt.
Felix empfiehlt Dir den Mieterbund!
Die machen das.Felix würde auch Fotos machen, und zwar Fotos, Fotos, Fotos!!!

LG

Felix würde auch Fotos machen, und zwar Fotos,
Fotos, Fotos!!!

Danke!!
Der Mieter wird Fotos machen UND das 2. Einschreiben schicken, mit Aufforderung zur Beseitigung des Mangels innerhalb 10 Tagen. Danach erst zum Mieterbund gehen falls bis dahin nichts gemacht wurde. Danke nochmal

LG
Jasmin

Hallo Jasmin,

… hier liegt das Problem. Die Reparatur müsste ja in der
Wohnung des Nachbarn erfolgen. Der Mieter kann keinen Fachmann
/ oder Selbstvornahme machen, wenn der Nachbar zum Beispiel
„keinen Ärger mit dem Vermieter“ wünscht und sich gegen
jegliche Massnahmen steubt.
Der Schaden selber tritt ja nicht bei ihm auf, sondern in der
Wohnung darunter wo es tropft :frowning:

Auch dieses Problem ließe sich an sich lösen, da der Mieter drüber sicherlich eine Duldungspflicht bezüglich der dringend notwendigen Reparaturmaßnahmen hätte. Wenn er sich dagegen jedoch streubt, müsste man die Duldungspflicht gerichtlich feststellen lassen, was sicherlich nicht der schönste und schnellste Weg ist. Da sollte man sich vielleicht mit dem Mieter drüber auf eine Tasse Kaffee zusammensetzen und das Problem besprechen. Dabei sollte man, sehr zart und subtil vielleicht auch anklingen lassen, dass er sich als „Verhaltensstörer“ also derjenige, der den Schaden durch sein Verhalten herbeiführt, auch wenn das Problem an der mangelhaften Mietsache liegt auch Schadensersatzpflichtig werden könnte, wenn er sich gegen eine Reparatur sträubt. Ist nicht ganz einfach, aber vielleicht die schnellste und praktikabelste Lösung.

Eine andere Lösung wäre natürlich die Selbstvornahme in der eigenen Wohnung. Ich kenn mich da nicht aus, aber u.U. ließe sich die Decke vielleicht irgendwie zusätzlich abdichten, wohlmöglich durch eine Zwischendecke, aber da muss ein Fachmann ran, der das beurteilen kann.

Wie hoch könnte solche Mietminderung aussehen? 5%? 10%?

Die genaue Berechnung einer Mietminderung ist schwer und auch die Gerichte sind sich nicht einig darüber. Es gibt zwar einige Tabellen dazu, aber auch die sind nach meinem Dafürhalten nicht eindeutig und schwer handhabbar.
Ich würde davon ausgehen, dass eine Minderung von 5% oder 10% wenig Wirkung zeigt. Ich würde da schon deutlich höher ansetzen, so 25% und dann noch ein - juristisch nicht ganz so sauberes - Zurückbehaltungsrecht für etwaige Schadensersatzansprüche, je nach Wert des Schrankes über weitere 25% - 50% veranschlagen. Zur eigenen Sicherheit könnte man den Betrag der zurückbehalten werden soll auf einem Treuhandkonto bei einem Anwalt hinterlegen, dann ist das auch relativ sauber. Bei einem Mietausfall zwischen 25% und 75% der Miete wird sich dann sicherlich auch was bewegen.

Danke

Wie immer natürlich gern geschehen.

Viele Grüße
Bernhard

Auch dieses Problem ließe sich an sich lösen, da der Mieter
drüber sicherlich eine Duldungspflicht bezüglich der dringend
notwendigen Reparaturmaßnahmen hätte. Wenn er sich dagegen
jedoch streubt, müsste man die Duldungspflicht gerichtlich
feststellen lassen,

sorry , da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Den VERMIETER lässte der Nachbar natürlich rein um zu reparieren (wenn der Vermieter dies tun WÜRDE).
Aber Absprachen zwischen dem Mieter darunter und ihm selber - möchte er nicht - da er keinen Ärger mit dem VERmieter haben möchte.

Eine andere Lösung wäre natürlich die Selbstvornahme in der
eigenen Wohnung. Ich kenn mich da nicht aus, aber u.U. ließe
sich die Decke vielleicht irgendwie zusätzlich abdichten,
wohlmöglich durch eine Zwischendecke, aber da muss ein
Fachmann ran, der das beurteilen kann.

Das ist ja das Problem. Es besteht bereits eine Zwischendecke. Sogar eine wertige aus Holzdielen (echtes Holz, kein Kuststoff mit Druck).
Deshalb tropft das Wasser auch nicht so einfach auf einer Stelle raus, sondern läuft über der abgehangenen und saugt sich in das Holz und tropft dann an verschiedenen Stellen im Radius von ca 1,5 Metern aus. Diese Tropfen sind natürlich braun, weil Sie die Farbe der behandelten Holzdecke annehmen und der Schrank ist WEISS!!

Grüße
Jasmin

Das ist ja das Problem. Es besteht bereits eine Zwischendecke.
Sogar eine wertige aus Holzdielen (echtes Holz, kein Kuststoff
mit Druck).
Deshalb tropft das Wasser auch nicht so einfach auf einer
Stelle raus, sondern läuft über der abgehangenen und saugt
sich in das Holz und tropft dann an verschiedenen Stellen im
Radius von ca 1,5 Metern aus. Diese Tropfen sind natürlich
braun, weil Sie die Farbe der behandelten Holzdecke annehmen
und der Schrank ist WEISS!!

Hallo nochmal,
Felix meinte das der Mieterbund sich sehr freuen wird. Er erzählte mir etwas vom aufstellen von Bautrocknern (Lärm) und durchaus möglicher Schimmelbildung!!!
Evtl. auswechseln der Decke!!!
Vergiss die 10 Tage, mach 7 (sagt Felix)!

LG