… Schuldner 110% des Streitwertes als Sicherheitsleistung beim Gericht einzahlt, kann das abgewendet werden. Dann kann aber auch der Kläger, hier Vermieter, auch seine Sicherheitsleistung mit der gleichen Summe zahlen, und dann wird es geräumt. Es entsteht Kosten beim Gerichtsvollzieher wegen Transport, Lagerung und Versteigerung von Möbel etc, die pfändbar sind. Frage: Kann dann der Kläger diese Kosten von der Sicherheitsleistung des Schuldners abziehen? Frage 2: Wenn der Schuldner keine SL zahlt und es wird geräumt, hat der Kläger hinterher immer nioch ein Anspruch auf Schadenersatztsersttatung und kann das weiterhin beim Schuldner verlangen? FRage 3: Der Schuldner hat keine Schulden. Laut Urteil wird nur geräumt. Kann der Kläger ein Vermieterpfandrecht geltend machen, ohne dass er Geldschulden verlangen kann? Der GV muss seinen Rechtsanpruch nicht prüfen, sondern nur einfach weiter geben? Für Ihre Antwort bin ich dankbar.
Hallo, diese Frage ist etwas zu komplex, weil sie einen Rechtsstreit berührt. Ich meine nur, wenn Sicherheit geleistet wird kann die Räumung der Wohnung verhindert werden. Diese Maßnahme muss das Amtsgericht anweisen. Amtsgericht-GV direkter Draht. Du, musst in dieser Sache mit dem GV und dem AG zusammen arbeiten. Didi
Hallo,
das ist eine rein juristische Frage und da wissen Sie
mehr als ich. Wenn Sie es genau wissen wollen, konsultieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Der haftet auch für die Richtigkeit seiner Aussagen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hagen
leider kann ich ihnen diese fragen nicht beantworten das ist nicht mein fachgebiet