Es wird immer verwirrender,Ich bitte um Hilfe!

Liebe/-r Experte/-in,

Wir sind 6Personen, sind im Februar in ein Haus eingezogen.Die Vermieter haben immerwieder unter irgendwelchen Vorwänden, den Mietvertrag nicht ausgestellt.Nun bekamen wir gestern einen Anruf das wir Nebenkosten nachbezahlen sollen ca.450Euro.
Jedoch sahen wir bist jetzt noch nichts schriftliches.
Die Vermieter haben jedoch eigewilligt uns die Nebenkosten abrechnung zu zeigen.
Doch so langsam aber sicher bekommen wir Magenschmerzen.
Wir wohnen nun seit 25Monaten hier und haben sämtliche Arbeiten am Haus auch selbst erledigt.
Auch die Miete haben diese immer pünktlich bekommen.
Doch nun steigt die Angst das wir etwas in der Luft hängen, und ob dies überhaut rechtens ist.

Wir kennen uns damit nicht so aus, das wir bis jetzt eigentlich immer einen Mietvertrag bekommen haben wo alles festgelegt war.

Und dann frage ich mich, wenn unsere Vermieter nun uns einen Mietvertrag geben möchten, ob wir diesen so akzeptieren müssen.

Ich danke allen, für Ihre Hilfe

Hallo,

Ihr Vermieter kann nur dann die Nebenkosten geltend machen, wenn diese zuvor in einem schriftlichen Mietvertrag genannt worden sind.

So wie es nach Ihrer Schilderung aussieht, haben Sie nur einen mündlichen Mietvertrag. Das bedeutet, alle Regelungen richten sich nach dem Gesetz, so dass von Ihnen keine Nebenkosten geschuldet werden. Die vereinbarte Miete ist demnach als Inklusiv-Miete zu verstehen.

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Hallo verehrte User,
wenn Sie im Februar eingezogen sind, wie können sie dann schon 25 Monate dort wohnen ? Solch eine diffuse Anfrage kann man nicht vernünftig beantworten !
Beste Grüße USKO

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Ich entschuldige mich ich meite natürlich 13 Monate!!!

Ich danke Ihnen sehr Faru Weber für Ihre schnelle Antwort.Dennoch weiss ich nicht wie ich mich unseren Vermietern gegenüber verhalten soll.Wäre es nun ratsam Diesen einen Brief zu schreiben worauf ich hin weise das wir die Nebenkosten nicht tragen werden oder doch besser nicht, und was ist wenn Deise nun uns einen Mietvertrag vorlegen wir aber den so nicht hinnehmen möchten, da mündlich vor 13Monaten was anderes vereinbart war?

Hallo,

die Nachzahlung kann durchaus OK sein. Es fehlen einfach die Vorrauszahlungen für die Heizkosten aus dem Sommer.
Der Mietvertrag ist jetzt unbefristet, mündlich geschlossen. Da die Miete gezahlt wurde und nicht abgemahnt, steht auch der Mietpreis fest.
Ich empfehlen Ihnen zu einem Anwalt zu gehen und mit diesem eine evtl. Strategie auszuarbeiten. Einen nachteiligen Mietvertrag würde ich auf keinen Fall unterzeichnen.

Ich bedanke mich für ihre Antwort.Doch wir haben jeden Monat 50 euro nebenkosten zusätzlich bezahlt.Es geht uns eigentlich auch nicht darum dies nicht zu bezahlen, sondern das wir eben keinen MV haben und so wie es aussieht auch nicht bekommen werden.
Wir wissen also nicht, kann der VM uns nun einfach kündigen ohne Vertrag und kann er auch ankommen und uns zwingen einen MV nachträglich zu unterschreiben.Ich weiss mir einfach nicht mehr zu helfen.
Im BGB steht das der VM sämtliche NK selbst zu tragen hat.Doch wir wollen uns auch nicht herumstreiten.
Wir haben immer pünktlich miete bezahlt und haben uns auch sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen, aber so geht das doch auch wieder nicht.
Wir müssen doch auch irgendwelche Rechte haben oder?

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich haben Sie als Mieter ein Recht auf einen Mietvertrag.

Zurzeit sehen wir Ihr Mietverhältnis nur als sogenanntes Duldungsverhältnis, das heißt für Sie, dass Sie zurzeit in einem gewissen rechtsleeren Raum sich befinden.

Sie sollten daher dringend darauf bestehen, dass Ihnen endlich ein Mietvertrag von Seitens des Vermieters vorgelegt wird. Andernfalls können auch Sie einen Mietvertrag erstellen und diesen dann bei Ihrem Vermieter zu Unterschrift vorlegen.

Weiter sollten Sie dringend eine schriftliche Nebenkostenabrechnung verlangen, denn so lange Ihnen der Vermieter an hand von einer schriftlichen Abrechnung die Korrektheit der Nebenkosten nicht nachweist sind Sie nicht verpflichtet Nachforderungen zu bezahlen. Jedoch sollten Sie im eigenen Interesse auf die Vorlage der Nebenkostenabrechnung bestehen, denn es könnte ja auch sein, dass Sie zu viel entrichtet haben und Ihr Vermieter Ihnen eine Guthaben schuldig ist.

Außerdem sollten Sie sich einmal fragen, wie Ihr Vermieter mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung umgeht. Denn die sind als Einnahmen beim Finanzamt anzugeben und sind auch zu versteuern. Sie laufen Gefahr, sich der Steuerhinterziehung mitschuldig zu machen. Denn hier gilt der Grundsatz des Nichtwissen schütz vor Strafe nicht.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Ich entschuldige mich ich meite natürlich 13 Monate!!!

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Hallo sandraxyz,
seit diesem Februar (2010) sind aber auch noch keine 13 Monate vergangen ! Was soll also dieser Unfug ? Ich würde vorschlagen, Sie lesen Ihre Anfragen vor dem Absenden erst einmal Korrektur…
Beste Grüße USKO

Hallo lieber sandraxyz,
Sofern kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, wurde auch keine Vereinbarung über Betriebs-kosten/Nebenkosten vereinbart. Sind derartige Kosten nicht vereinbart, ist davon auszugehen, dass der Mieter derartigen Kosten nicht zu zahlen braucht, da diese Kosten in der Miete enthalten sind.
In solchen fällen hat der Vermieter nachzuweisen, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten/Nebenkosten auf der Grundlage eines Mietvertrages beziehungsweise einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung. Es ist davon auszugehen, dass die von im Haus geleistete Arbeiten durch Dich bereits als Ausgleich für die Betriebskosten anzusehen waren.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Ich danke dir willi,

Ich habe jetzt auch etwas gegoogelt und so wie es aussieht muss ich wirklich nicht diese Nebenkosten bezahlen, und schon garnicht ohne schriftlich nebenkostenabrechnung, nur da kommen wir ja dann zum nächsten Problem, wenn ich es nicht bezahle, können sie uns dann rausschmeissen?
Ich bin mir nicht sicher aber ich denke zwar nicht.
Bitte schreibe mir nochmal

Hallo Sandra,

auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist ein gültiger Mietvertrag. Eine nachträgliche schriftliche Form braucht beiderseitiges Einverständnis. Hier auf jeden Fall auf den richtigen Zeitpunkt des Mietbeginns achten, ist wichtig für die spätere Kündigung, Abrechnung etc.

Eine Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter immer mitgeteilt werden und nachprüfbar sein. Dies ist bei einer mündlichen Nebenkostenabrechnung schwer machbar.

Sämtliche Kosten müssen aufgeschlüsselt sein nach Kostenarten, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Umlagemenge, Kostenanteil.

Wichtig ist, dass ihr nur die Nebenkostenabrechnung für die letzte Abrechnungsperiode zahlen müsst, alles andere ist verjährt.

Auszug aus § 556 BGB
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Sandra,
es ist wichtig, dass du deinem Vermieter mitteilst, dass du sehr überrascht bist, eine Forderung über von Betriebskosten von ihm zu erhalten. Dies insbesondere, da über die Zahlung von Be-triebskosten weder eine mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung von Be-triebskosten zwischen ihm als Vermieter und dir als Mieterin getroffen wurde. Auch wurde kein Mietvertrag geschlossen, in dem eine solche Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten ver-einbart worden wäre.
Aus den vorgenannten Gründen ergibt für sich eindeutig, dass von dir keine Betriebskosten zu zahlen seien, da die Betriebskosten in der Miete enthalten seien. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass er kein Anspruch auf Vergütung der Betriebskosten ihr gegenüber geltend machen könne.
Unter dieser Prämisse kannst du ruhig abwarten wie er reagieren wird. Ein Kündigungsgrund liegt meines Erachtens nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

ich danke dir willi;

Die einzigste Angst von mir war wirklich nur, was passiert wenn ich von meinem Recht gebrauch mache, wg einer Kündigung.
Aber aber… wir haben gestern angerufen und unsere Vermieterin darum gebeten uns die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten zu werfen, da sie ja nur 4 Häuser weiter wohnt ( lach)!!!
Und nebenbei haben wir sie nochmals wegen dem Mietvertrag angesprochen, doch mal wieder kam die Antwort, sie habe noch keine zeit gehabt und wenn dann mache die Ihr Mann, und ausserdem habe sie davon keine Ahnung.Also ich habe nun beschlossen auf die Nebenkostenabrechnung zu warten und diese mir zu kopieren, und ihr dann einen Brief mit deinem hilfreichen Inhalt zu schreiben.
Mal sehen was dabei herauskommt, weisst du ich bin der Meinung das man für diese Kosten die man verursacht hat auch gerade zu stehen hat aber irgendwann hört auch meine fainess auf.
Ich danke dir auf jeden fall für deine Antworten und für deine zeit.

danke dir lendzy

ich habe das leider nicht so ganz verstanden was das im genauen bedeutet:

Wichtig ist, dass ihr nur die Nebenkostenabrechnung für die letzte Abrechnungsperiode zahlen müsst, alles andere ist verjährt.

Woher weiss ich wann die letzte abrechnungsperiode war.Die Stadt hat im Dezember dien Stand abgelesen, aber mehr wissen wir auch nicht.

Wichtig ist, dass ihr nur die Nebenkostenabrechnung für die
letzte Abrechnungsperiode zahlen müsst, alles andere ist
verjährt.

Woher weiss ich wann die letzte abrechnungsperiode war.

Orientieren kann man sich z.B. an der Heizkostenabrechnung. Hier ist immer ein Zeitraum von 12 Monaten angegeben.

Bei den meisten Vermietern geht die Abrechnungsperiode von Januar - Dezember eines Jahres.

Wichtig ist, dass der Vermieter eine Abrechnung immer nur für 12 Monate erstellen darf, nicht für mehr und auch nicht für weniger. Er muss nur den Nutzungszeitraum des Mieters abgrenzen.

Die

Stadt hat im Dezember dien Stand abgelesen, aber mehr wissen
wir auch nicht.

Da spricht viel dafür, dass die Abrechnungsperiode von Januar bis Dezember geht.

Schönen Gruß
Lendzy

ups - was ist denn ihr kongretes Anliegen?

Rechtlich besteht ein unbefristeter mündlicher MV nach BGB. Ich empfehlen Ihnen hier ganz klar zum Anwalt zu gehen um die Sachlage prüfen zu lassen.
Auf eigene Faust würde ich auf keinen Fall etwas unternehmen, geschweige denn etwas unterschreiben!