… gemacht, kann man danach noch Forderungen stellen?
Die Wohnung wurde ordnungsgemäß von Vermieter und Mieter begangen.Außer einem fehlenden Spiegel, wurde nichts beanstandet.Alle Raüme wurden mit OK abgezeichnet.2 tage später meldet sich der Vermieter wieder, wegen verkratzter Zargen, Verschmutzungen an Fliesen und Fenster (also normaler Hausschmutz). Er möchte, dass man sich nachträglich, also nach dem Protokol finaziell dran beteiligt. Darf er das?
Klar darf er das, er darf sich auch ein Loch ins Knie bohren und Marmelade reinschmieren, aber Wohnungen sind nur besenrein zurückzugeben und sichtbare Mängel sind nun mal gleich im Protokoll zu erfassen, sonst könnte man sich die Mühe eines Übergabetermins sparen.
smalbop
Werden Selbstverstümmelungen
Werden Selbstverstümmelungen von den Kassen wieder bezahlt?;–)))
Schönen Tag noch:smile:
ob das WÜP ein negatives schuldanerkenntnis ist, § 397 II bgb (regelfall), ist eine frage des einzelfalls. wenn es sich bspw. um einen flüchtigen laufzettel mit stichpunktartigen notizen handelt, kann es an dieser eigenschaft fehlen (AG Halle Az: 93 C 3977/09). die folge ist, dass ansprüche fortbestehen.