Guten Tag zusammen,
ich nehme seit dem 22.04.04 an einer Vollzeitweiterbildung zur Theaterpädagogin teil, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird.
Da bei mir kein Anspruch auf Arbeitslosenunterhalt besteht, bekomme ich Unterhaltsgeld aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Dieser Unterhalt beträgt laut Bewilligungsbescheid, den ich gestern bekommen habe, 534,00 Euro pro Monat zuzüglich 130,00 Euro Kinderbetreuungszuschuss zuzüglich Fahrtkostenerstattung in Höhe von 319,85 Euro pro Monat.
Leider ist mir die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt und für die Fahrtkosten nicht so ganz klar. Bisher habe ich den spärlichen Informationen über ESF-Unterhaltsgeld im Internet nur entnehmen können, dass in den alten Bundesländern (ich komme aus Krefeld in NRW)für eine Person mit Kind pauschal 645,00 Euro gezahlt werden. Wieso bekomme ich dann „nur“ 534,00 Euro? Ist es evtl. Ermessenssache?
Die Fahrtkosten sollen laut Antrag so berechnet werden, dass für die einfache kürzeste Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Bildungsstätte unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel 0,36 Euro je vollem km für die ersten 10 km und 0,40 Euro für jeden weiteren km erstattet werden. Meine einfache Fahrstrecke beträgt 59 km. Höchsterstattungsbetrag sind jedoch 476,00 Euro Wie kommt die Arbeitsagentur in meinem Fall auf 319,00 Euro?
Liebe Experten, es geht mir nicht darum, dass ich unzufrieden mit der Höhe der mir bewilligten Unterstützung bin. Ich brauche lediglich etwas rechnerische Hilfe, damit ich die Zahlen auf dem Papier doch evtl. noch nachvollziehen kann. Da ich bis abends für die Weiterbildung unterwegs bin, habe ich auch schlecht die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit persönlich nachzufragen (telefonisch wird man ja gern abgewimmelt!)
In der Hoffnung auf Antwort grüßt
Gabi aus Krefeld
Hallo Gabi,
ich kenne mich auch nicht richtig aus, da hier aber noch keiner geantwortet hat, mal meine Erfahrung. Ich weiß von einer ESF- geförderten Maßnahme, wo es die Fondgelder für die Maßnahme gab - also Anzahl der Teilnehmer = Förderung, diese Förderung ewurde zusamenn mit anderen Fördermitteln in einen Topf geworfen und auf die Maßnahme aufgeteilt (Lohnkosten der Dozenten, Kinderbetreuung, Fahrkosten, etc.). Allerdings hatten die Teilnehmer dort für die Maßnahme einen Arbeitsvertrag mit festgelegtem Einkommen.
Frag also am Besten in der Personalabteilung des WB- Trägers nach.
Gruß anna