Hallo,
zum ESF-Kurs ist man nur zugelassen, wenn für den Teilnehmer keine Maßnahmen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt möglich sind.
Ich bin ALGII Empfängerin, arbeitssuchend seit 2,5 Jahren. Ich habe doch eine Eingliederungsvereinbarung bei der ARGE unterschrieben. Wieso bekomme ich dann diesen ESF-Kurs?
Ich bekomme doch Leistungen zur Arbeitsförderung (Bewerbungskostenbeihilfe, 2000 Euro-Gutschein für private Arbeitsvermittlung, Trainingsmaßnahme, wenn Platz frei…)
Das Ding ist, dass der ESF-Kurs 7 Monate lang läuft. Die Zugangsvoraussetzungen sind bei jedem anders. Bspw gibts dort Business-English, wo Teilnehmer jedoch mit null Kenntnisse da einsteigen oder Screendesign/Homepagegestaltung, wo manche Leute auch fast null PC Kenntnisse haben. Die haben da Leute über einen Haufen zusammengehauen, der vom Kenntnisstand nicht zusammen passt. Ich weiß nicht, ob ich da unbedingt was dazu lerne, wenn ich diesen Kurs besuche. Mir wäre eine Trainingsmaßnahme lieber, weil die zielgerichteter ist und über 8 Wochen.
Nur das Arbeitsamt bezahlt nicht diesen Kurs (der läuft ja über ESF) sondern die Trainingsmaßnahmen. Daher kann ich mir vorstellen, dass es der ARGE lieber ist, wenn ich diesen Kurs mache, sie sind mich dann erstmal für 7 Monate los. Jetzt habe ich diesen Schriebs von der SAB (den ich in bei Lehrbeginn vorlegen soll), wo die ARGE unterschreiben soll, dass ich keine Leistungen zur Arbeitsförderung bekomme (nach SGBIII).
Wenn ich einmal den Kurs mache, einmal drin bin, bekomme ich dann falls dieser nichts gebracht hat, noch eine Trainingsmaßnahme?
Wenn ich ihn abbreche, falls er wirklich nichts bringt, bringt mir das Nachteile?
Warum bin ich ggf nicht mehr förderfähig, wenn dem so ist?
Danke schonmal.
Viele Grüße vom
Bärchen
Wenn du im anderen Brett erklärst, dass du es schon mal in einem nicht so geeigneten Brett gepostet hattest, wird dir keiner den Kopf abreissen.