Esoterische Dienstleistung = Freiberuf?

Wenn jemand für andere pendelt,ihnen die Karten legt oder Reiki usw.,ist dies dann als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden oder als selbständige?

Ich las im Netz,die Tätigkeit entscheide darüber,doch vorgenannte Themengebiete wurden dort nicht aufgelistet.

Arzt, Heilpraktiker: freier Beruf
Reiki, ähnliches: Gewerbe

Dankeschön!

Aber wie unter was fällt Kartenlegen und Pendeln?Oder wird das mit Reiki und allen anderen esoterischen Dienstleistungen in einen Topf geworfen und gilt als Gewerbe?

Es gibt die Abgrenzung Freier Beruf- Gewerbe.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/finanzplatz_foerder…

Reiki ist eine fernöstliche Heilmethode durch Energieübertragung.

In Deutschland schulmedizinisch nicht anerkannt;
insofern kann im Prinzip jeder eine Gewerbe mit Reiki anmelden;
solange er keine Krankheiten diagnostiziert, oder
kranheitsspezifisch behandelt, oder Heilung verspricht.

Es kann allerdings sein, dass die Gewerbeämter ein Mindestmaß
an persönlicher Eignung verlangen.

Kartenlegen gehört nicht zu den Freien Berufen,
insoweit ist es ein Gewerbe.