Essen mit Mieter absetzen?

Hallo Leute,

Ich vermiete erst ganz neu und spiele mit dem Gedanken, da sich sehr viele Leute gemeldet haben und sich die Wohnung ansehen wollen, einen kleinen Imbiß zu reichen.
Irgendeiner wird die Wohnung nehmen, irgendwer wird sicher sauer sein, es kommen halt erstaunlich viele.
Da dachte ich, für eine lockere und ruhige Atmosphäre, ein kleiner Imbiß oder vielleicht ´ne nette Kaffeerunde nach Abschluß, das wäre nicht verkehrt.

Kann man das eigentlich steuerlich absetzen?

Zeitungsannoncen, Fahrten zur Wohnung, Telefonate für die Vermietung, das geht ja alles, aber wie sieht es mit dem Imbiß aus?

Winni the Pooh

Hi,

die Kosten für Imbiss in diesem Zusammenhang sind ganz klar als Werbungskosten bei V+V abziehbar.

Kleinigkeiten sogar in voller Höhe (Auslagen für Verzehr), wenns etwas mehr ist gilt es als Bewirtung und dann sind die Kosten nur zu 80% abzugsfähig.
Bei Bewirtung auch die strenge Formerfordernisse beachten (Bewirtungsbeleg!)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]