Essen mitnehmen im Bus

Darf man, wenn man einen Bus betritt, Essen mit sich führen, wenn man es nicht im Bus essen will?

mfg
Leo

öhm?!? ja?^^
Millionen von menschen in Deutschland gehen mit öffentl. verkehrsmitteln einkaufen, wäre mir grundsätzlich neu das man kein essen mit sich führen darf.

Allerdings wenn du einen Döner aufpackst und 2std. fährst und der Fahrer dies als Geruchsbelästigend empfindet oder die anderen Fahrgäste dadurch gestört fühlen, könnte glaube ich der Busfahrer dich des Busses verweisen. Auf was sich das stütz können die bestimmt ein paar experten verraten.

PS: ich hasse Dönermampfende Leute in Zügen / Kino da bekomme ich echt anfälle, weils übelst stinkt.

Moin,

da schaust Du am besten in die Beförderungsbedingungen des entsprechenden Verbundes (o.ä.), da sowas dort geregelt ist und von Region zu Region unterschiedlich sein kann.

Es entbehrt nicht einem gewissen Anstand, wenn man seinen Döner besser nicht im Bus isst, aber wer sollte was dagegen haben, wenn man sein beim Chinesen geholtes Essen verschlossen im Bus nach Hause transportiert?

Im Allgemeinen ist das eine Frage der Belästigung und der Sauberkeit.

Grüße,
-Efchen

Hallo,
auf die Beförderungsbedingungen wurde ja schon hingewiesen. Da steht aber in der Regel auch drin, daß der Busfahrer im Zweifel sagt, was Sache ist (der dazu Anweisungen hat, die möglicherweise nicht so im Detail in den Beförderungsbedingungen stehen).

Darf man, wenn man einen Bus betritt, Essen mit sich führen,
wenn man es nicht im Bus essen will?

Ich hätte noch nie gelesen, daß alleine das mitführen untersagt wäre, offenes Eis oder Essen, bei dem es schon „überall raustropft“ vielleicht mal ausgenommen.
Sollte der Busfahrer aber (bestimmt nicht ganz ohne Grund - der fährt auch nicht zum ersten mal) meinen, man wollte es doch im Bus verzehren, könnte er da schon nochmal mit Nachdruck darauf hinweisen, daß dies evtl. verboten ist und bei „Uneinsichtigkeit“ (also wenn der Fahrgast es z.B. nicht wegpackt - was überhaupt das sinnvollste wäre) möglicherweise die (Weiter)Fahrt untersagen.

Cu Rene

Hallo Leo,

wenn das mitgenommene Essen Sitze oder Boden verunreinigt, weil z.B. etwas heraustropft, dann kann der Fahrgast für die Bezahlung der Reinigungsgebühren haftbar gemacht werden.

Gruß Michael

PS: Ich kann im Privat-PKW auch nicht ausstehen, wenn da jemand was futtern muss und Dreck macht

O.T.
Hallo,

PS: Ich kann im Privat-PKW auch nicht ausstehen, wenn da
jemand was futtern muss und Dreck macht

Du hast offensichtlich keine Kinder? :wink:
Gruß
loderunner

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