Essen statt Lohn bei Fast Food

Hi,

wäre es rechtens, wenn Mitarbeitern bei einer Fast Food Kette pro Arbeitsschicht automatisch Geld abgezogen wird, dass sie dann in Form von Essen bekommen. Dies geschähe unabhängig davon, ob das Essen in Anspruch genommen wird oder nicht.

Hab über google zu dem Thema nichts gefunden, vll weiß einer von euch weiter.

mfg

Das nennt man Naturallohn,der aber genau wie der normale Lohn Steuer-und Sozialversicherungspflichtig ist.

Siehe dazu hier:
http://www.lohn-info.de/sachbezugswerte_2014.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

Mithin müssen diese Essen also auf der Lohnabrechnung erscheinen und abgerechnet werden.

Super, danke für die schnelle Info.
Weißt du auch zufällig wie die Regelung mit den Stunden ist? In deinen Links ist immer von 3 Euro für das Essen die Rede, der Betrag der in dem Fall vorliegt ist jedoch bei 5 Euro. Dafür bekommt man für 4 Stunden Arbeit etwas, ab 8 Std. das doppelte an Essen.

Hi,

Hallo,

wäre es rechtens, wenn Mitarbeitern bei einer Fast Food Kette
pro Arbeitsschicht automatisch Geld abgezogen wird, dass sie
dann in Form von Essen bekommen.

Sofern dies nicht ausdrücklich als „Naturallohn“ vertraglich vereinbart ist - grundsätzlich NEIN gem. § 107 GewO!
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__107.html

Dies geschähe unabhängig
davon, ob das Essen in Anspruch genommen wird oder nicht.

Sofern dies nicht ausdrücklich als „Naturallohn“ vertraglich vereinbart ist, kann ein Entgelt für die Verpflegung nur dann verlangt werden, wenn die Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dabei sind dann die von meinem Vorschreiber geposteten steuer- und SV-rechtlichen Vorschriften zu beachten.

Hab über google zu dem Thema nichts gefunden,

Findet sich unter den Stichworten Naturallohn, Sachbezug, Trucksystem, Truckverbot

mfg

&Tschüß