Hi,
Hallo,
wäre es rechtens, wenn Mitarbeitern bei einer Fast Food Kette
pro Arbeitsschicht automatisch Geld abgezogen wird, dass sie
dann in Form von Essen bekommen.
Sofern dies nicht ausdrücklich als „Naturallohn“ vertraglich vereinbart ist - grundsätzlich NEIN gem. § 107 GewO!
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__107.html
Dies geschähe unabhängig
davon, ob das Essen in Anspruch genommen wird oder nicht.
Sofern dies nicht ausdrücklich als „Naturallohn“ vertraglich vereinbart ist, kann ein Entgelt für die Verpflegung nur dann verlangt werden, wenn die Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dabei sind dann die von meinem Vorschreiber geposteten steuer- und SV-rechtlichen Vorschriften zu beachten.
Hab über google zu dem Thema nichts gefunden,
Findet sich unter den Stichworten Naturallohn, Sachbezug, Trucksystem, Truckverbot
mfg
&Tschüß