Hallo liebe Wissende,
bei mir steht mittelfristig eine komplette Sanierung an, die
Brücken, Kronen usw haben nun gut 25 Jahre gehalten und damit
ihre Schuldigkeit getan.
Ich habe folgende Fragen:
- Wozu ratet Ihr: Vollkeramik, keramikverblendet oder
Goldkronen bzw. Brücken?
Servus Gerd,
zahntechnische Arbeiten aus Edelmetall sind die genaueste (und damit sicherste) Versorgungsform. Abweichungen davon sind aus ästhetischen (und nur aus diesen!) Gründen erforderlich. Das heißt: bei den Zähnen weiter hinten reicht es IMO auch bei mittelhohem Anspruch, wenn man bei geöffnetem Mund kein Metall sieht. Es kommt ja nicht darauf an, bei irgendwelchen Zahnärzten Eindruck zu schinden
). Weiter vorn (Schneide- und Eckzähne des Oberkiefers) sieht es natürlich phantastisch aus, wenn alle Möglichkeiten der Keramik ( natürliche Farbgebung, individuelle Modellierung der Zahnformen, natürliche Transparenz!) in Anspruch genommen werden können. Bei der (seit den 60ger Jahren bewährten) Metallkeramik besticht die hohe mechanische Festigkeit bei geringen ästhetischen Kompromissen. Dazu kommt die gesicherte Prozessroutine bei den Zahntechnikern.
Jede Form von Keramik (am wenigstens die Metallkeramik) ist problematischer als Gold, wenn PatientInnen gewohnheitsmäßig pressen und knirschen. Hier empfiehlt sich halt ein Abwägungsprozeß gemeinsam mit dem Behandler.
- Tote Zähne entfernen und durch Brücken ersetzen?
Wenn die Zähne schon länger wurzelbehandelt-, symptomlos- und röntgenologisch unauffällig sind, wäre es Blödsinn, sie zu ziehen. Man läßt sich ja auch keine Zehen mit Nagelpilz amputieren. Ansonsten gilt dasselbe Prinzip, wie in Deinem Beruf: never change a running system1
- Wenn auf dem Behandlungsplan unter Befund „w“ steht, meint
das dann, dass der Zahn erhaltenswert ist? Warum steht dann
bei diesen Zähnen bei Privat-Planung „KM“ bzw „Y3“ und „Y2“?
Gibt es einen Unterschied bei den Inlays, oder was sagt die
Zahl hinter dem Y aus?
Das ‚W‘ ist eine Abkürzung, die formal für jene Heil- und Ksotenpläne vorgeschrieben ist, die für die gesetzlichen Krankenkassen bestimmt sind. Es bedeutet ‚erkrankt aber erhaltungsfähig‘ und hat historische Hintergründe.
Die anderen Abkürzungen sind nicht verbindlich und sollten auf dem Blatt erläutert sein, auf dem sie verwendet werden.
Was Y heißt, fällt mir nicht mehr ein, frag nach!
Inlays unterscheiden sich im Material (Gold, Keramik) und der Flächenzahl (1 - mehrflächig)
- Wie ist Eure Erfahrung: Wenn der Zahnarzt (zu dem ich
Vertrauen habe) auf dem Behandlungsplan bereits den 3,5 fachen
Satz angibt mit Begründungenn wie Zeitaufwand oder besondere
Technik: Kann ich davon ausgehen dass die Krankenkasse hier
den Faktor nicht anerkennt? Wie kann ich da mit dem Arzt am
sinnvollsten diskutieren? Er könnte doch hinterher bei der
Rechnung den Aufwand viel eleganter begründen (extremer
Speichefluss, starke Blutungen usw), oder? Immerhin geht es um
8-9kEuro.
Zum Honoraransatz:
die geltende Gebührenordnung ist seit 1969 ‚aufkommensneutral‘. Das heißt, daß der Bund als Verordnungsgeber der GOZ und als Kostenträger bei der Beihilfe
die Preise für zahnärztliche Honorare im wesentlichen konstant gehalten hat. Wer heute zum 2,3fachen Satz liquidiert, bringt Geld mit. Das BVG hat vor kurzem die Zahnärzteschaft in einem Urteil, wo es um die Anhebung der Honorare ging auf die Möglichkeiten der höheren Liquidation verwiesen. Deshalb auch die - scheinbar unlogische - ‚Voraussage‘ besonderer Verhältnisse, die man eigentlich nicht vorhersagen kann. Das ganze System wird bewußt ‚auf knirsch‘ gehalten und hat mit Transparenz leider überhaupt nichts mehr zu tun. Du solltest Deinen HKPl halt vorher bei der Versicherung vorlegen. Du wirst nur leider u.U. wachsweiche Antworten anstelle einer Deckungszusage bekommen.
Dein Behandler ist übrigens rechtlich verpflichtet, seine Aufklärungspflicht auch auf die Kosten und ihre Refinanzierung auszudehnen.
Viel Glück dabei!
Kai