Mal angenommen, 2 Freiberufler gründen gemeinsam eine GbR. Zur Gründung bringt jeder seinen bisherigen PKW in die Firma ein und nutzt Ihn für geschäftliche und private Zwecke. Der eine Wagen ist z.B. schon komplett bezahlt, beim anderen wurde beispielsweise im Vorfeld privat eine hohe Anzahlung geleistet und nun laufen noch die Leasinraten.
Wird in beiden Fällen für die private Nutzung die volle 1%-Regelung für den geldwerten Vorteil angesetzt, obwohl die Anschaffungskosten für die Gbr für den einen PKW gar nicht, für den anderen nur zum Teil anfallen?
Servus Puschel,
ja: Der Ansatz von monatlich 1% des Listenpreises zur Bewertung des geldwerten Vorteils ist ganz unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug.
Diese haben bloß dann einen Einfluss auf den Wert der Nutzung, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird.
Falls der PKW weniger als 50% betrieblich genutzt wird, kann man natürlich auch vor der Einlage als in diesem Fall gewillkürtes Betriebsvermögen bissel dran rumrechnen, was mehr kostet und was mehr bringt.
Schöne Grüße
MM