[ESt] 2 Fragen:Fahrtkosten ÖPNV,Doppelter Haushalt

Hallo wwwler!

So weit ich es verstanden hab, gibt es ja die Möglichkeit für Fahrten zum Arbeitsplatz 0,30 Euro pro Kilometer anzusetzen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, die echten Kosten (Fahrschein der öffentlichen Verkehrsmittel) anzusetzen. Richtig?

Wenn jemand zum Beispiel 100 km zur Arbeit fährt und dafür den Zug nutzt (sagen wir mal 12 Euro pro Strecke), hat er dann die Möglichkeit, 30 Euro (=0,30 * 100) anzusetzen?

Noch ne klitzekleine Nebenfrage: Angenommen jemand hat einen Monat lang eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes (zusätzlich zur 100 km entfernten normalen Wohnung) gehabt.
Dann kann Folgendes angesetzt werden:

  1. Miete
  2. Heimfahrten (wie oben)
  3. Verpflegungspauschale (24 Euro für jeden vollen Tag und 12 Euro für jeden Montag und Freitag [wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer montags früh zur Arbeit fährt, die Woche in der Zweitwohnung pennt und am Freitag nach der Arbeit wieder in die Heimatwohnung fährt]).
    Richtig? Oder gibt es vielleicht noch mehr?

Vielen Dank für alle sachlichen Antworten!
Nic

Hallo wwwler!

hallo zurück…

So weit ich es verstanden hab, gibt es ja die Möglichkeit für
Fahrten zum Arbeitsplatz 0,30 Euro pro Kilometer anzusetzen.
Aber es gibt auch die Möglichkeit, die echten Kosten
(Fahrschein der öffentlichen Verkehrsmittel) anzusetzen.
Richtig?

jein. richtig ist, dass jeder die entfernungspauschale geltend machen kann, egal ob er einen pkw nutzt oder aber die bahn. mithin kann man sich das lästige fahrkartensammeln sparen. aber, und deswegen sagte ich zunächst „jein“, aufwendungen für die benutzung der öffentl. verkehrsmittel können insoweit als werbungskosten geltend gemacht werden, als sie den als entfernungspauschale ansetzbaren betrag übersteigen. dies ergibt sich direkt aus dem gesetz, § 9 abs. 2 estg. man müsste dies also im einzelfall durchrechnen. zu bedenken gebe ich allerdings, dass hinsichtlich dieser thematik änderungen erfolgt sind (abziehbar ab dem 21. km), mit denen ich mich noch nicht beschäftigt habe. ich schätze aber, dazu findet sich was im forum.

Noch ne klitzekleine Nebenfrage: Angenommen jemand hat einen
Monat lang eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes
(zusätzlich zur 100 km entfernten normalen Wohnung) gehabt.
Dann kann Folgendes angesetzt werden:

  1. Miete
  2. Heimfahrten (wie oben)
  3. Verpflegungspauschale (24 Euro für jeden vollen Tag und 12
    Euro für jeden Montag und Freitag [wenn man davon ausgeht,
    dass der Arbeitnehmer montags früh zur Arbeit fährt, die Woche
    in der Zweitwohnung pennt und am Freitag nach der Arbeit
    wieder in die Heimatwohnung fährt]).
    Richtig? Oder gibt es vielleicht noch mehr?

einen monat??? hmm. vorausgesetzt, die „normale wohnung“ stellt die lebensmittelpunkt dar, so sind obige aufwendungen abzuziehen (heimfahrt eine pro woche). erste hin- und letzte rückfahrt sind nach dienstreisegrundsätzen zu berechnen. aufwendungen für die zweitwohnung kommen im geschilderten fall eher nicht in betracht, zweitwohnsitzsteuer bei nur einem monat auch nicht. ansonsten wären auch dies werbungskosten.

grüße von zugastbeimweltmeiser

ps: aufwendungen für die EINRICHTUNG der zweitwohnung meinte ich. sorry…

Hallo noch mal!

aufwendungen für
die benutzung der öffentl. verkehrsmittel können insoweit als
werbungskosten geltend gemacht werden, als sie den als
entfernungspauschale ansetzbaren betrag übersteigen. dies
ergibt sich direkt aus dem gesetz, § 9 abs. 2 estg. man müsste
dies also im einzelfall durchrechnen.

Wenn also wie im hier angenommenen Fall 30 (=0,30 * 100 km) anzunehmen sind, dagegen 12 Euro für die Bahnfahrt. Dürfte man dann, obwohl die Bahn benutzt wurde, die 30 Euro Pauschal nehmen?

zu bedenken gebe ich
allerdings, dass hinsichtlich dieser thematik änderungen
erfolgt sind (abziehbar ab dem 21. km), mit denen ich mich
noch nicht beschäftigt habe.

Davon hab ich auch gehört, aber wenn ich mich nicht irre, gilt das erst ab 2007. Richtig?

vorausgesetzt, die „normale wohnung“
stellt die lebensmittelpunkt dar, so sind obige aufwendungen
abzuziehen (heimfahrt eine pro woche).

Und was ist bei Feiertagen an einem Wochentag (zum Beispiel Donnerstag)? Darf man dann (steuerlich gesehen) Mittwoch abend Heimfahren und Freitag wieder hin und zurück?

erste hin- und letzte
rückfahrt sind nach dienstreisegrundsätzen zu berechnen.

Was genau bedeutet das? Die Fahrt zum ersten Mal zur Wohnung und dann, wenn man wieder auszieht, kann man nicht steuerlich geltend machen?

zweitwohnsitzsteuer bei nur einem
monat auch nicht. ansonsten wären auch dies werbungskosten.

Verdammt?! Hätte die fiktive Person etwa die Zweitwohnung irgendwo anmelden und versteuern sollen?

Vielen Dank schon mal!
Nic

Wenn also wie im hier angenommenen Fall 30 (=0,30 * 100 km)
anzunehmen sind, dagegen 12 Euro für die Bahnfahrt. Dürfte man
dann, obwohl die Bahn benutzt wurde, die 30 Euro Pauschal
nehmen?

ja.

Davon hab ich auch gehört, aber wenn ich mich nicht irre, gilt
das erst ab 2007. Richtig?

ja, aber ich habe mich damit noch nicht weiter beschäftigt…

Und was ist bei Feiertagen an einem Wochentag (zum Beispiel
Donnerstag)? Darf man dann (steuerlich gesehen) Mittwoch abend
Heimfahren und Freitag wieder hin und zurück?

nee, bei doppelter haushaltsführung eine heimfahrt pro woche. anders bei dienstreisen oder fahrten whg. - arbeitsstätte.

erste hin- und letzte
rückfahrt sind nach dienstreisegrundsätzen zu berechnen.

Was genau bedeutet das? Die Fahrt zum ersten Mal zur Wohnung
und dann, wenn man wieder auszieht, kann man nicht steuerlich
geltend machen?

doch. nur wird die fahrt mit ´nem anderen pauschbetrag berechnet.

Verdammt?! Hätte die fiktive Person etwa die Zweitwohnung
irgendwo anmelden und versteuern sollen?

zweitwohnsitzsteuer wird von ort zu ort unterschiedlich behandelt. in meiner stadt zB gibt´s sowas gar nicht.

Vielen Dank schon mal!

kein thema…

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank und *! (owT)
Danke für’s Aufklären im Steuerdjungle!