Hallo wwwler!
So weit ich es verstanden hab, gibt es ja die Möglichkeit für Fahrten zum Arbeitsplatz 0,30 Euro pro Kilometer anzusetzen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, die echten Kosten (Fahrschein der öffentlichen Verkehrsmittel) anzusetzen. Richtig?
Wenn jemand zum Beispiel 100 km zur Arbeit fährt und dafür den Zug nutzt (sagen wir mal 12 Euro pro Strecke), hat er dann die Möglichkeit, 30 Euro (=0,30 * 100) anzusetzen?
Noch ne klitzekleine Nebenfrage: Angenommen jemand hat einen Monat lang eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes (zusätzlich zur 100 km entfernten normalen Wohnung) gehabt.
Dann kann Folgendes angesetzt werden:
- Miete
- Heimfahrten (wie oben)
- Verpflegungspauschale (24 Euro für jeden vollen Tag und 12 Euro für jeden Montag und Freitag [wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer montags früh zur Arbeit fährt, die Woche in der Zweitwohnung pennt und am Freitag nach der Arbeit wieder in die Heimatwohnung fährt]).
Richtig? Oder gibt es vielleicht noch mehr?
Vielen Dank für alle sachlichen Antworten!
Nic