Eine fertige Studentin bekommt Ende Dezember ein Job-Angebot in einer 160km entfernten Stadt zum 1. Februar (Arbeitsvertrag kommt am 10. Januar 2006). Sie hat also drei Wochen Zeit zur Wohnungssuche, findet keine passende Wohnung, zieht aber erstmal in eine (teure und nicht wirklich passende) Wohnung ein, damit sie nicht pendeln muss.
Vor Ort schaut sie sich weiter um, findet nach drei Monaten eine passendere Wohnung (die allerdings etwas weiter zur Arbeitsstelle liegt) und kündigt die vorläufige Wohnung (3 Monate Kündigungsfrist). Nach 6 Monaten zieht sie von der 1. Wohnung in die 2. Wohnung.
Der zweite Umzug fällt größer/teurer aus, da inzwischen mehr Möbel und weniger Helfer vorhanden sind, außerdem fällt evtl. eine Maklercourtage an.
Frage: kann sie beide Umzüge als Werbungskosten absetzen? Falls ja, welche Regelungen/Paragraphen sind dafür evtl. interessant?
Kann sie also:
- Umzug Studienstadt - 1. Wohnung nähe Arbeit
- Umzug 1. Wohnung - 2. Wohnung
steuerlich geltend machen?
Und wenn nein, kann sie den teureren der beiden Umzüge ansetzen, oder zählt nur der erste?