[ESt] 2x Umzugskosten als Werbungskosten ansetzen?

Eine fertige Studentin bekommt Ende Dezember ein Job-Angebot in einer 160km entfernten Stadt zum 1. Februar (Arbeitsvertrag kommt am 10. Januar 2006). Sie hat also drei Wochen Zeit zur Wohnungssuche, findet keine passende Wohnung, zieht aber erstmal in eine (teure und nicht wirklich passende) Wohnung ein, damit sie nicht pendeln muss.

Vor Ort schaut sie sich weiter um, findet nach drei Monaten eine passendere Wohnung (die allerdings etwas weiter zur Arbeitsstelle liegt) und kündigt die vorläufige Wohnung (3 Monate Kündigungsfrist). Nach 6 Monaten zieht sie von der 1. Wohnung in die 2. Wohnung.
Der zweite Umzug fällt größer/teurer aus, da inzwischen mehr Möbel und weniger Helfer vorhanden sind, außerdem fällt evtl. eine Maklercourtage an.

Frage: kann sie beide Umzüge als Werbungskosten absetzen? Falls ja, welche Regelungen/Paragraphen sind dafür evtl. interessant?

Kann sie also:

  1. Umzug Studienstadt - 1. Wohnung nähe Arbeit
  2. Umzug 1. Wohnung - 2. Wohnung
    steuerlich geltend machen?

Und wenn nein, kann sie den teureren der beiden Umzüge ansetzen, oder zählt nur der erste?

Kann sie also:

  1. Umzug Studienstadt - 1. Wohnung nähe Arbeit

Dieser Umzug ist beruflich veranlaßt und daher für die Steuer relevant. Evt. beteiligt sich der AG an diesen Umzugskosten.

  1. Umzug 1. Wohnung - 2. Wohnung
    steuerlich geltend machen?

Dieser Umzug ist Privatvergnügen.

Und wenn nein, kann sie den teureren der beiden Umzüge
ansetzen,

Natürlich nicht.

oder zählt nur der erste?

siehe oben

Ja, moment…

Gibt es nicht sowas wie einen „vorläufigen Wohnsitz“, wenn man unter Zeitdruck was finden muss?

Ja, moment…

Gibt es nicht sowas wie einen „vorläufigen Wohnsitz“, wenn man
unter Zeitdruck was finden muss?

Sicherlich gibt es das, aber ich glaube kaum, dass sich das Finanzamt dafür interessiert. Der Zeitdruck ist doch ein privates, individuelles Problem, mit welcher Begründung soll sich der Staat finanziell daran beteiligen ?

Hallo,

Eine fertige Studentin bekommt Ende Dezember ein Job-Angebot
in einer 160km entfernten Stadt zum 1. Februar (Arbeitsvertrag
kommt am 10. Januar 2006). Sie hat also drei Wochen Zeit zur
Wohnungssuche, findet keine passende Wohnung, zieht aber
erstmal in eine (teure und nicht wirklich passende) Wohnung
ein, damit sie nicht pendeln muss.

Umzug ist beruflich veranlasst und deshalb im Normalfall abziehbar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 21.1.2000, EFG 2000 S. 485 aber bei Erstanstellung und Wegzug aus dem Elternhaus den Umzug nicht anerkannt und als privat veranlasst angesehen.

Vor Ort schaut sie sich weiter um, findet nach drei Monaten
eine passendere Wohnung (die allerdings etwas weiter zur
Arbeitsstelle liegt) und kündigt die vorläufige Wohnung (3
Monate Kündigungsfrist). Nach 6 Monaten zieht sie von der 1.
Wohnung in die 2. Wohnung.

Zweiter Umzug ist privat veranlasst. Die Wohnung ist weiter weg von der Arbeitsstätte, also keine Wegzeitverkürzung.

Und wenn nein, kann sie den teureren der beiden Umzüge
ansetzen, oder zählt nur der erste?

kein Wahlrecht für die Aufwendungen.

Schöne Grüße
C.