ESt § 35a, HHnH, HHnD

Liebe ExpertInnen,

in der ESt-Erklärung gebe ich regelmäßig Haushaltsnahe Dienstl., Handw.Lst. und Geringf. Besch. an, finde davon aber nichts im ESt-Bescheid wieder. Wo müsste ich denn da suchen? Nebenbei gesagt, ich liege mit dem Einkommen unter dem Betrag, ab dem Steuer fällig wird. Wer weiß was?

Gruß Ralf

Servus,

von der Reihenfolge im Bescheid her stehen die Abzugsbeträge nach 35a tatsächlich ganz am Ende der Latte, eben weil sie erst von der festgesetzten ESt und nicht von irgendwelchen Größen vorher (zu versteuerndes Einkommen, Gesamtbetrag der Einkünfte usw.) abgezogen werden.

Dass sie auf einem Bescheid mit festgesetzter ESt = 0 nicht aufgeführt sind, passt zu der Systematik, dass auch sonst einiges an Beträgen, die sich nicht auswirken, nicht im Bescheid angeführt ist. Hier kommt noch dazu, dass man dafür dem System beibringen müsste, dass Null - N = Null ist und keinen negativen Wert ergibt.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo Ralf,

es ist tatsächlich so: Die 35a-Aufwendungen führen zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer. Wenn das zu versteuernde Einkommen unter der Grenze liegt, ab der ESt festzusetzen ist, bleiben sie ohne Auswirkung, weil ein Betrag von Null nicht mehr weiter ermäßigt werden kann.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo Ralf,

der rotzt selber auch ganz gern einmal, aber er sucht sich dafür größere Dackel als wie Du einer bist ;-).

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus, MM,

das war mir soweit schon klar. Die Frage bleibt, wo die Zahlen im Bescheid zu sehen sind oder wären.

Nach meiner Vorstellung müssten die Zahlen irgendwo erscheinen - dass ein Sachbeabeiter oder eine Software im Vorhinein beschließt, dass irgendwelche Angaben unter den Tisch fallen dürfen, mutet ein wenig dubios an.

Gruß Ralf

Manchmal dauert’s etwas länger - verstehe ich Dich richtig, dass zunächst die Steuer festgesetzt wird und erst dann geschaut wird, ob wg. § 35a was abzuziehen wäre? Dann allerdings …

Dank & Gruß

So sehe ich das auch, nämlich selten dämlich. Oder positiv formuliert: meistens zutreffend.

Sorry, aber das ist eine oft dämliche Frage gewesen. Ein Steuerbescheid regelt genau eine Sache, nämlich die Höhe der Steuern. Offenbar ist die hier mit Null ja zutreffend festgesetzt worden. Wozu soll man da nachforschen, ob die 35a-Beträge gewürdigt worden sind?

Hi,

wer hier fragt, gibt sich als Depp zu erkennen, mal mehr, mal weniger. Das berechtigt aber keinen Antworter, den Fragesteller einen Deppen zu heißen.

Hoffentlich liest der Gemeinte noch mit, dann könnte er mal bei Aprilfrisch reinschauen. Der weiß. wie’s ohne Rotzen geht.

Gruß Ralf

Hallo,
wer selbst keine Steuer zahlt kann auch keinen Ausgleich dafür erhalten. Geld gibts nur für Steuerzahler.

Genau so steht es im § 35a. Absatz 1 und 2 jeweils gleichlautend:

ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die
sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent… der Aufwendungen

Mit anderen Worten: Man muss erst die tarifliche Einkommensteuer kennen, bevor man was zum Ermäßigen berechnen kann.

Aber das Thema ist ja vielmehr auch dahingehend auszulegen, was denn mit dem Teil der 20% Ermäßigungspotential passiert, der nicht ausgeschöpft werden kann, weil die tarifliche Einkommensteuer bereits Null ist.

Der Sachverstand würde hier eine Feststellung und Vortrag dieses Betrages vermuten, Stichwort „objektives Leistungsprinzip“. Auf die Weise könnte man nicht ausgenutzte Beträge in einem späteren Jahr ansetzen. Wäre dies so, so müsste tatsächlich der Ermäßigungsbetrag berechnet werden, um ihn feststellen zu können.

Da aber im § 35a ein Bezug zum § 10d oder eine vergleichbare Regelung fehlt, geht der nicht ausgenutzte Betrag schlichtweg unter. Das ist auch bereits durchgeklagt.

Damit besteht keine Notwendigkeit mehr, das Ermäßigungspotential zu berechnen, wenn die Ermäßigung ins Leere geht.

Was bleibt, ist die bestmögliche Gestaltung, so man das kann. Also, die Bezahlung der Aufwendungen in das Jahr verschieben, in dem man eine Steuerlast hat. Im Zweifel die Maßnahme selbst verschieben.

Und die Überhänge verfallen. Das ist auch schon durchgeklagt.

Um hier nicht ganz hinten runterzufallen, muss man also im Vorfeld seine HHnD planen.

Moin,

das ist, mit Verlaub, eine selten dämliche Antwort Entgegnung. Lies die Frage bitte nochmal durch. Wenn Du sie dann immer noch nicht verstanden hast, darfst Du gerne nachfragen.

Gruß Ralf