@ denis v.
Sie wissen, dass Sie sich ein Eigentor geschossen haben. Sie können dies gerne zugeben, dann hätten Sie sogar Respekt verdient.
Sie sind jedoch einer von der Sorte, der selbst nach einem Fehler versucht, Gesetzestexte umzudeuten auf eine Art und Weise, dass es schon lächerlich wird. Bevor der Schwanz eingezogen wird, erfolgt hier eine Darstellung, wie was irgendwie doch anders gemeint sein würde und evtl. könnte.
Lesen Sie doch bitte Ihren Konz und lassen Sie hier die Leute in Ruhe und vor allem, verunsichern Sie sie nicht mit Ihren falschen Thesen.
Die Fragenden hier haben es nicht verdient, nach zig richtigen Antworten eine falsche von Ihnen zu erhalten, mit der Behauptung, nur Ihre Antwort sei richtig.
Sie haben hier schon öfter mit Ihrem für richtig gehaltenen falschen Wissen für Unruhe gesorgt. Das möchte ich mal auf die Tatsache hinweisen, dass Sie von einer Günstigerprüfung nach § 10 (4a) EStG noch nichts gehört hatten und einen Tread drauf sich so darstellten, als ob nur die blöden anderen Ihre Worte nicht so ganz verstanden hätten.
Lange war es hier still und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich,wie damals schon mal, hier entfernen.
Oerdiz
Hallo Denis,
irgendwie habe ich den Verdacht, dass du wohl selbst Herr Konz bist??
Was wir davon halten, gilt immer noch, siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Schöne Grüße
C.
Hallo Denis,
irgendwie habe ich den Verdacht, dass du wohl selbst Herr Konz
bist??
Nein, da kann ich dich beruhigen. Aber du hast oben meine fachliche Frage nicht beantwortet.
Was wir davon halten, gilt immer noch, siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Leider habe ich die Diskussion damals verpsßt, ab es war gut zu lesen, dass ich nicht der einzige bin der Konz empfiehlt. Hab die Postings überflogen und noch nie so viele unwahre Behauptungen über den Konz auf einen Haufen gesehen. Es ist offensichtlich, dass ihr den Konz als Mensch nicht leiden könnt und deswegen seine Bücher bewußt schlecht macht. Das ist schäbig.
Gruß
Denis
Hallo,
außer persönlichen Angriffen hast du noch nichts fachlich produktives zu diesem Posting beigetragen. Das ist das einzige Eigentor hier.
Hallo,
außer persönlichen Angriffen hast du noch nichts fachlich
produktives zu diesem Posting beigetragen. Das ist das einzige
Eigentor hier.
Da kann man anderer Meinung sein. Aber selbst wenn Sie recht haben, so habe ich jedoch mehr korrektness hier reingebracht als Sie. Denn was von Ihnen kam war einfach nur -und bleibt es auch- falsch.
Außerdem habe ich doch irgendwo geschrieben, dass Kommentare und die Beispiele des Gesetzgebers das Wort „regelmäßig“ im § 8 SGB IV so darlegen, dass eine Überschreitung für max. 2 Monate erfolgen kann.
Sie haben jedoch nur wirres Zeugs hier geredet und Ihre folgenden Ausreden wurden immer schlimmer. Sie haben die Karre in den Graben gefahren und werden Sie -zumindest in diesem Thread- nicht mehr rausbekommen.
Freundliche Grüße sendet
Oerdiz
Ach ach ach…
Erst kürzlich hat hier jemand, der Konz liest, geschrieben:
Ein Tipp vom Konz:
_Haben sie 1000 € Kosten für eine Fortbildung, so setzen sie sie nicht als Werbungskosten an, wenn sie keine weiteren haben. So wirken sich davon wegen AN-Pauschbetrag nur 80 € aus.
Konz-Tipp: Setzen sie die Aufwendungen als Kosten für Ausbildung als Sonderausgaben an. Haben Sie bspw. keine weiteren Sonderausgaben dieser Art, so wirken sich die Aufwendungen in voller Höhe, Abzüglich eines Sonderausgabenpauschbetrags von 36 (verh. 72 €) aus._
Soweit so gut, aber was hat Herr Konz nicht gelesen? Genau, den § 10 (1) Satz 1 EStG. Konz ist nur Schmalspurliteratur, knapp am Rande und von der Hoffnung beseelt, dass ein Kein-Bock-Beamter die Erklärung bearbeitet. Denn Fortbildungskosten unterscheiden sich von Ausbildungkosten, da gibt es kein Wahlrecht, auch wenn Konz dies so darstellt.
Und dieser Mist nennt sich dann: 1000 legale Steuertricks, dabei, was ist da legal, wenn man gewollt falsche Angaben macht. Aber wie sonst sollte man ein solches Buch mit Erfolg verkaufen. Jedoch dürften die Steuerbürger sich nicht freuen, die das Buch gekauft haben, die dortigen Tricks jedoch dann vom Steuerbescheid abweichen…