[ESt] abschreiben zulässig wenn Zahlung Folgejahr?

Hallo
Kann man im Jahr 2005 überhaupt irgend etwas absetzten für eine vermietete Eigentumswohnung, wenn jegliche Rechnungen erst 2006 bezahlt wurden. Der Besitzübergang laut Vertrag war der 31.12.05.
Muß man die Wohnung in der Steuererklärung angeben?

Viele Grüße Martina

Mieteinnahmen sind auf der Anlage V zu erklären, dagegen kann man Werbungskosten (Absetzung, Schuldzinsen etc.) gegenrechnen. Es gilt hier das Zufluss- Abflussprinzip des § 11 EStG, d. h. die Rechnungen, die in 2006 bezahlt werden, können auch nur dann als Werbungskosten angesetzt werden.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

…wobei die abschreibung schon ab 31.12. laufen sollte, was bei degressiver afa den jahreswert ausmacht !

gruß inder

Steuerrecht ist leider so kompliziert, dass man nicht alles in einen Satz fassen kann.

Jetzt wäre die nächste Frage ob die degr. AfA überhaupt möglich ist.

Bei solchen Sachen sollte man nichts falsch machen und evtl. einen Berater aufsuchen oder sich im Internet schlau machen, wobei letzeres nicht immer was bringt, da man über Suchmaschinen auch viel geschriebenen Mist zum Opfer fallen kann.

Steuerrecht ist leider so kompliziert, dass man nicht alles in
einen Satz fassen kann.

Jetzt wäre die nächste Frage ob die degr. AfA überhaupt
möglich ist.

…inder tat - wäre aber ein interessanter ansatz - wohl vor allem lukrativ

gruß inder