[ESt] Abschreibung Musikinstrument

Hallo Experten,

wie schreibt man ein Fagott ab, dass in 2003 für 8.000 € gekauft wurde, das Baujahr des Fagotts war aber 1956 ?

Bin ratlos.

der Petz

Prinzipiell gilt immer:
Nutzungsdauer ab Kauf(Rechnungs)datum.
Wie lang die Nutzungsdauer ist, kann ich nicht sagen.

Servus Petz,

damit Du siehst, dass ich durchaus mit Dir zu reden gewillt bin, folgende Ansätze:

  • Das fragliche Instrument ist bereits jetzt ein besonders wertvolles Instrument. „Übliche“ neue Fagotte kann man für etwa 5.000 Euro bekommen; dazu kommt, daß sowohl von der Gestaltung als auch von der Klangfarbe her Instrumente aus den Jahren ca. 1950 bis ca. 1975 derzeit ganz ungeliebt sind: Wenn eines von 1956 heute trotzdem diesen Preis erzielt, spricht dieses dafür, daß es auf die Dauer zu einem Wertzuwachs kommen wird.

  • Man darf sich also, meine ich, im Grundsatz an das Meistergeigen-Urteil BFH v. 26.01.2001 VI 26/98 BStBl 2001 II SD. 194 anlehnen, obwohl dort AHK einer Geige von roundabout 120 TEUR im Spiel waren, was noch eine Klasse extra ausmacht. Grundsätzlich gleich gelagert ist dieser Fagott-Fall aber insofern, als ein Wertverzehr sich nicht ohne weiteres zeigen lässt, weil das Instrument aller Voraussicht nach an Wert zunehmen wird.

  • Seeehr nach Gefühl und einerseits mit Rücksicht darauf, daß es sich noch nicht um ein Meisterinstrument von verlässlich beständigem oder zunehmendem Wert handelt, andererseits um eines, das schon nach heutigen Kenntnissen ziemlich wahrscheinlich an Wert zunehmen wird, schlage ich vor, die im genannten Urteil für angemessen befundene eher symbolische Nutzungsdauer von 100 Jahren für eine Meistergeige auf die Hälfte zu reduzieren und damit zu berücksichtigen, daß im Gegensatz zu dieser Meistergeige von dem Fagott bloß wahrscheinlich ist, aber noch nicht feststeht, daß es in zweihundert Jahren eher höher als niedriger im Vergleich zu heute bewertet werden wird. Also fünfzig Jahre RND ab Anschaffung??

Kürzere Nutzungsdauern werden es wohl in jedem Fall erfordern, daß der StPfl sie anhand von im gewöhnlichen Gebrauch, ohne fremde Einwirkung, unspielbar gewordenen Fagotten zeigt. Um welche Zahl zwischen fünfzig und hundert es genau geht, wird angesichts der Auswirkung jedenfalls keinen vereidigten Gutachter wert sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ja, vielen Dank!

da ich ein bekennender musikalischer Banause bin, ist mir nicht bekannt, ob bei diesem Fagott dieses Urteil schon anwendbar ist.

Aufgrund der von dir beschriebenen Umstände sehe ich das wohl auch so.

Na gut, wieder ein Einspruch mehr :smile:

Danke und Gruß

Petz