Kann man Abschreibungszeiten von GWG`s z.B. KOmpressor, Airbrushpistole oder Computerbildschirm irgendwo nachschlagen? Also die Abschreibungszeit von Computerbildschirm kann ich noch rausfinden, aber so kompliziertere Sachen s.o., eher nicht. Gibt es da ein Buch, oder muss man für sowas einen Steuerberater anrufen. Alles natürlich Fragen, die nicht mich persönlich, sondern eine dritte Person betreffen.
danke
Petra
Hi !
auf der seite www.bundesfinanzministerium.de gab die Suche nach „AfA-Tabellen“ folgende Treffer
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_54/s…
einfach mal reinschmökern.
BARUL76
Hi !
merci, habe mir das pdf schon abgeholt. Leider kann ich die gefragten Produkte da nicht wiederfinden, da der Fall den ich hier fiktiv entwerfe, keine Großbaustelle ist, sondern eine klitzekleine Grafikwerkstatt.
Aber danke für die Mühe!
auf der seite www.bundesfinanzministerium.de gab die Suche
nach „AfA-Tabellen“ folgende Trefferhttp://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_54/s…
einfach mal reinschmökern.
BARUL76
Grüße Petra
[ESt] Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter ermitteln
Hi !
Im Vorwort zu den AfA-Tabellen steht, dass die dort genannten Nutzungsdauern lediglich Anhaltspunkte sind, die sich auch der Erfahrung der Prüfer, etc. zusammensetzt. Wenn also für Kleingegenstände solche Erfahrungen von Exoerten nicht vorliegen, muss man auf die im Einkommensteuergesetz geforderte „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abstellen.
Das bedeutet, wenn man keinen Gegenstand findet, der annähernd die Funktionen erfüllt, wie das Gerät, was man sucht, so muss man selbst überlegen, wie lange man den Gegenstand nutzen kann/möchte.
Zur Frage der Nutzungsdauern hatten wir hier schon ein paar Beiträge. Zum Teil ging es um gebraucht gekaufte Autos oder um Computer. Der Tenor war stets, dass die AfA-Tabellen nur einen Richtwert vorgeben, der im Einzelfall absolut unzutreffend ist.
Während also die AfA-Tabellen davon ausgehen, dass PC’s über 3 Jahre abzuschreiben sind, dürfte ein Softwareentwickler wahrscheinlich nur eine „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ von 1 Jahr, ein Handwerker, der am PC nur mal eine Rechnung druckt und sonst die „blöde Kiste“ ausläßt eher 10 Jahre anzusetzen sein.
Daneben dürfen GWG (so war ja die Ausgangsfrage), alse Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten (netto) bis zu € 410,00 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Auf diese Möglichkeit kann natürlich auch verzichtet werden, und stattdessen über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
BARUL76
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