Hallo,
mich interessiert folgendes:
Ausgangssituation: Vermietung eines Ferienhauses (errichtet 2006) mit Option zur Umsatzsteuer, d. h. Mieten werden mit USt vereinnahmt, bei Rechnungen von Lieferanten kann USt als Vorsteuer abgezogen werden
Frage: wie sind die Einnahmen, Ausgaben und Abschreibungen in der ESt-Erklärung anzugeben, brutto oder netto, also mit oder ohne Umsatzsteuer?
Bei den Einnahmen ist es mir klar: sie sind einschließlich USt anzugeben; außerdem zählen USt-Erstattungen auch als Einnahmen und sind ebenfalls als Einnahme mit anzugeben
Bei den Werbungskosten erscheint es logisch, ebenfalls die Ust mit einzuberechnen, also die Bruttobeträge mit anzugeben, da man die bei den Einnahmen ja auch so handhabt. Ist das richtig?
Aber wie stehts mit den Abschreibungen? Werden als Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschrebung die Brutto-Herstellungskosten oder die Netto-Herstellungskosten angesetzt? Gleiche Frage zu den Gartenanlagen (10 Jahre Abschreibung) und den hochwertigen Wirtschaftsgüten > 410 EUR Nettopreis.
Danke für Eure Antworten.
Grüße Stefanius