Person A hat sich ein Haus gekauft, welches bisher als Einfamilienhaus genutzt und eingetragen ist. Eigentlich handelt es sich aber um ein Haus mit zwei einzelnen Wohnungen. Da es für ihn und seine Partnerin zu groß ist, würde Person A gern die obere Wohnung vermieten.
Dazu nun auch die Fragen:
Was muss er hierbei steuerlich beachten / beantragen?
Es gibt Renovierungsarbeiten in der zu vermietenden Wohnung, kann er diese steuerlich geltend machen?
Es gibt Renovierungsarbeiten im Gesamtgebäude die in diesem Zuge notwendig werden (z.B. Renovierung Treppenhaus, Anbringen zusätzlicher Wasserzähler, etc.), kann er diese steuerlich absetzen?
Muss er für die steuerliche Anerkennung bereits einen Mietvertrag haben oder genügt die Absicht die Wohnung zu vermieten, d.h. z.T. sind die Aufwendungen ja notwendig, um die Wohnung in in einen vermietbaren Zustand zu versetzen.
Generell wäre die Frage, in welcher Höhe und Form (z.B. Abschreibungsdauer) er diese Kosten bei der Steuer ansetzen könnte. Falls für die Beantwortung der Frage relevant, Person A ist selbständig.
Für eure Antworten danke ich schon jetzt recht herzlich!
Hallo,
ich bin zwar kein Steuerberater, vermiete aber selbst Wohnungen und kann dir vielleich einige Fragen beantworten.
Grundsätzlich kann man Renovierungskosten von vermieteten Wohnungen absetzen und zwar in dem Jahr in dem die Kosten anfallen. Sind die Kosten so hoch, daß eine negative Steuer entsteht, kann man einen Teil der Kosten ins nächste Jahr vortragen (hier bin ich mir aber nicht ganz sicher).
Kosten, die direkt der Wohnung zuzuordnen sind, kann man zu 100% absetzen.
Kosten, die das ganze Haus betreffen, nur anteilmäßig z.B. nach m2-Schlüssel.
Es muß noch kein Mietvertrag vorhanden sein, aber das FA wird natürlich prüfen ob wirklich Vermietungsabsichten bestehen und die Wohnung letztendlich dann auch vermietet wird.
Ich hoffe dir geholfen zu haben, Gruß Franz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich würde ein paar Euro in eine Erstberatung von einem Steuerberater investieren - denn das ganze ist nicht ganz so einfach, trotzdem nachfolgend ein paar grobe Antworten.
Dazu nun auch die Fragen:
Was muss er hierbei steuerlich beachten / beantragen?
Eine Einkommemsteuererklärung abgeben und dort die Einkünfte aus Vermietung erklären, evtl. für den Eigengenutzten Teil Eigenheimzulage beantragen.
Es gibt Renovierungsarbeiten in der zu vermietenden Wohnung,
kann er diese steuerlich geltend machen?
Ja, entweder im Jahr der Verausgabung als Erhaltungsaufwand oder als nachträgliche Anschaffungskosten über die Abschreibungsdauer verteilt.
Aber nicht nach Lust und Laune, sondern so wie die Renovierungskosten einzustufen sind.
Es gibt Renovierungsarbeiten im Gesamtgebäude die in diesem
Zuge notwendig werden (z.B. Renovierung Treppenhaus, Anbringen
zusätzlicher Wasserzähler, etc.), kann er diese steuerlich
absetzen?
Was Anteilig (im Regelfall nach Wohnfläche) auf die Vermietung entfällt, wie oben.
Muss er für die steuerliche Anerkennung bereits einen
Mietvertrag haben oder genügt die Absicht die Wohnung zu
vermieten, d.h. z.T. sind die Aufwendungen ja notwendig, um
die Wohnung in in einen vermietbaren Zustand zu versetzen.
Absicht genügt, die muss aber nachgewiesen werden. Entweder durch spätere tatsächliche Vermietung oder z.B. Zeitungsanzeigen …
Generell wäre die Frage, in welcher Höhe und Form (z.B.
Abschreibungsdauer) er diese Kosten bei der Steuer ansetzen
könnte. Falls für die Beantwortung der Frage relevant, Person
A ist selbständig.
Ist ja oben im Prinzip schon beantwortet, Erhaltungsaufwand kann man wahlweise auch noch auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen, ist im Regelfall besser als einen Verlustvortrag zu produzieren.