Hallo Kollegen,
konnte gerade nicht auf die schnelle finden, ob wegen der Besteuerung der Leibrenten ab 2005 zu 50% schon ein Verfahren anhängig ist.
Wisst Ihr vielleicht mehr?
Vielen Dank schon mal.
Grüßle Soni
Hallo Kollegen,
konnte gerade nicht auf die schnelle finden, ob wegen der Besteuerung der Leibrenten ab 2005 zu 50% schon ein Verfahren anhängig ist.
Wisst Ihr vielleicht mehr?
Vielen Dank schon mal.
Grüßle Soni
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.12.2005 - 1 K 194
Hi !
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.12.2005 - 1 K 1940/04 (EFG 2006 Seite 493) mit folgendem Leitsatz
„Die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind auch nach In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes zum 01. Januar 2005 keine vorweggenommenen Werbungskosten aus § 22 EStG.“
BFH, Verfahren X R 3/06 - eingegangen am 21.02.2006
Rechtsfrage (Thema)
„Einkünfteerzielungsabsicht bei einer kreditfinanzierten privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag“
BFH, Verfahren X R 11/05 - eingegangen am 23.05.2005
Rechtsfrage (Thema)
Hilft das?
BARUL76
.
BMF, 24.2.2006
Hi !
_"Beiträge zu Krankenversicherungen gehören kraft gesetzlicher Definition zu den Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG [Veranlagungszeiträume vor 2005]; § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG [Veranlagungszeiträume ab 2005]). Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder kann es daher nicht zweifelhaft sein, dass auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen generell (und nicht nur die Fallkonstellation des BFH vom 14.12.2005, X R 20/04) von dem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen erfasst ist.
Obwohl die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Zweifel zur Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks nicht teilen, enthält die mit BMF-Schreiben vom 16.2.2006, IV A 7 - S 0338 - 14/06 neu gefasste Anlage („Vorläufigkeitskatalog”) zum BMF-Schreiben vom 27.6.2005, IV A 7 - S 0338 - 54/05 (BStBl 2005 I S. 794) die klarstellende Aussage, dass der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nr. 1 auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen umfasst. Außerdem werden die den Einkommensteuerbescheiden für Veranlagungszeiträume ab 2005 beigefügten Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen auch die Abs. 4 und 4a des § 10 EStG zitieren."_
oder war eher sowas gesucht?
BARUL76
.
Hallo Barul,
wenn ich das richtig lese, betrifft das die Fälle, die heute noch für die Rente zahlen und irgendwann in der Zukunft Rente bekommen. Was ich suche bezieht sich auf die heutigen Rentner, die bisher einen Ertragsanteil von z.B. 27% hatte und ab 2005 plötzlich 50%. Gibt´s da schon was?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Grüßle Soni
PS: Die von Dir genannten Verfahren kann ich aber sicherlich auch gebrauchen.
Hallo Kollegen,
konnte gerade nicht auf die schnelle finden, ob wegen der
Besteuerung der Leibrenten ab 2005 zu 50% schon ein Verfahren
anhängig ist.
Der DSTV führt einen solchen.
Mehr auf www.dstv.de unter Pressemitteilungen.
Grüße
Chris
Danke
Hallo Chris,
genau sowas habe ich gesucht.
Vielen Dank.
Grüßle Soni