Liebe Experten,
nehmen wir an, Arbeitnehmer A least ein Fahrzeug privat. Es entsteht bekanntlich eine Leasingsonderzahlung sowie monatl. Leasinggebühr.
A nutzt dieses Fahrzeug privat sowie beruflich. A würde z.B. für seinen Arbeitgeber auch zu dessen Auftraggebern fahren. Die Fahrtkosten würden A aber vom AG erstattet werden.
Hätte A die Möglichkeit, auch einen Teil (der privat gezahlten) Leasing-Sonderzahlung und Leasinggebühr (monatl.) in seiner Einkommensteuererklärung abzusetzen, denn er benutzt den Wagen ja auch beruflich??
Vielen Dank!!
Anna
Hi !
Fahrtkosten werden grundsätzlich mit der Entfernungspauschale angesetzt. Nur wenn der Ansatz der Pauschale zu einer „offensichtlich unzutreffenden Besteuerung“ führt (Der BFH meint, dies sei ab ansetzbaren 40.000 km der Fall) sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen.
Es sollte also die Fahrleistung überprüft werden. Danach kann weiter entschieden werden.
Zusätzlich zur Entfernungspauschale können als Fahrzeugkosten nur Aufwendungen für Unfälle auf einer beruflich veranlassten fahrt angesetzt werden. Der Ansatz der Sonderzahlung ist also nicht zulässig.
BARUL76
.
tach…
Das ist falsch.
Es können auch die Gesamtkosten im Rahmen einer Vollkostenrechnung geltend gemacht werden. Dazu muß aber ein Fahrtenbuch geführt werden, um den privaten und den beruflichen Anteil zu trennen. Zu diesen Kosten gehören selbstverständlich die Raten als auch die Leasingsonderzahlung. Die Leasingsonderzahlung ist m. W. nach dem Zuflußabflußprinzip auch im Zeitpunkt der Zahlung ansetzbar, muß also nicht verteilt werden.
Soweit Fahrtkosten vom Arbeitgeber aber steuerfrei erstattet werden, scheidet ein Ansatz von Fahrtkosten als Werbungskosten aus. Dann kann auch die Pauschale nicht angestezt werden
aneinander Vorbeireden…
Es können auch die Gesamtkosten im Rahmen einer
Vollkostenrechnung geltend gemacht werden. Dazu muß aber ein
Fahrtenbuch geführt werden, um den privaten und den
beruflichen Anteil zu trennen. Zu diesen Kosten gehören
selbstverständlich die Raten als auch die
Leasingsonderzahlung. Die Leasingsonderzahlung ist m. W. nach
dem Zuflußabflußprinzip auch im Zeitpunkt der Zahlung
ansetzbar, muß also nicht verteilt werden.
Hi,
ja, genaue Berechnung der km-Kosten bei Dienstfahrten! Aber bzgl. Entfernungspauschale (also Fahrten Wohnung --> Arbeit) gilt die Entfernungspauschale ohne wenn und aber. Hier ist der Abzug auch für den Unternehmer beschränkt der eine fette S-Tonne von Benz fährt, auch wenn er je km vielleicht 2 EUR zahlt…
Insoweit: klassisches vorbeireden, Barul mein Entfernungspauschale und hat Recht, Zardoz mein Dienstreisen und hat auch Recht!
Mfg vom
showbee
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