Hallo liebe Experten,
jemand hat die erste Hälfte eines Jahres als sozialpflichtiger Arbeitnehmer und die zweite Hälfte des Jahres als Beamter (auf Widerruf, Lehramtsanwärter) gearbeitet. Wie erfolgt in diesem Fall die Einkommensteuererklärung?
Werden alle Einkünfte und Beiträge der Lohnsteuerbescheinigung addiert und in Anlage N eingetragen obwohl die Person als AN und Lehramtsanwärter jeweils andere Abgaben geltend machen kann?
Bspw. hat besagte Person als Lehramtsanwärter keine großen Abzüge (Beamtenstatus, auf Widerruf), aber auch hohe Ausgaben bezüglich Arbeitsmittel. Werden diese Ausgaben dann auf das ganze Jahr angerechnet?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen und Grüße
Polly